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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1872-01-01 · 1-2 (1872) · p. Seite 95

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
10 (1872)
Issue
1-2 (1872)
Date
1872-01-01
Page
Seite 95 (sequence 98)
Language
German
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Wellhausen, Samuel. 95 Angekaufte sollte dort in Weihe genossen werden. Das galt zunächst für das Heiligthum, welches vollgültig war, nämlich für das in Jerusalem; wie verhielt es sich aber mit den diesem dauernden Tempel vorangegangenen zeitlichen Cultusstätten? Die Halachah räumt diesen, unter denen sie besonders Silo, Nob, Gibeon hervorhebt, nur eine nothgedrungene Berechtigung ein und beschränkt dieselbe im Allgemeinen dahin, daß nur die eigentlichen Altaropfer dort dargebracht werden sollten, die Opfermahle und geweihte Frucht, die von den Eigenthümern verzehrt wurden, aber zu jener Zeit überall genossen werden durften. Dennoch nimmt sie Silo davon aus und stellt dieses fast ganz Jerusalem gleich — die kleine Unterscheidung, die sie dennoch statuirt, interessirt uns hier nicht —, so daß auch die heiligen Mahle und der zweite Zehent nur in Silo während seines Bestandes genossen werden durften (Mischnah Megillah 1, 10, Sebachim 14, 6). Woher kommt die Tradition zu dieser Unterscheidung zwischen Silo und den andern vorjerusalemischen Cultusstätten, so daß sie jenem namentlich in Beziehung auf die Verpflichtung, die Weihemahlzeiten dort abzuhalten, höhere Rechte einräumt? Es ergeht hier Mischnah und Gemara wie gar oft, daß sie Veranlassung und Antriebe zu der ihnen vorangegangenen Gesetzesentwicklung nicht mehr kennen und nach fernliegenden Hülfsmitteln zur Begründung greifen. Die Satzung stand fest und überlieferte sich, ohne daß man mehr daran dachte, woran sie sich ursprünglich angesetzt hatte, und dies mußte hier umsomehr eintreten, da es sich um eine Annahme für die uralte Zeit handelte, die für das spätere Leben gar keine Folgen mehr hatte. Dann aber hatte man sich in den Gedanken hineingelebt, Alles müsse seine Begründung nothwendig in einer Stelle des Pentateuch haben; Belege aus andern biblischen Büchern könnten höchstens die Richtigkeit der Annahme Nachweisen, aber nicht deren Berechtigung begründen. Diese Beschränkung hatte die alte Zeit nicht gekannt, und daher ergiebt sich oft und so auch hier ein abweichendes Verfahren der späteren Halachah von der alten Gesetzentwicklung und ein Verkennen der diese leitenden Antriebe von Seiten jener. Wenn daher die Mischnah eine Stelle aus dem Pentateuch aufsucht, in die (Deuter. 12, 9) Silo nur künstlichst hineininterpretirt werden kann, so trifft sie nicht den Sinn derer, welche diese Halachah aufgestellt. Diese fanden vielmehr gerade in der Wallfahrt Elkanah's, wie dieser Opfer dort verzehrte, gelobte Weihespenden dorthin brachte,

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