Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 10 (1872)
- Issue
- 1-2 (1872)
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 47 (sequence 50)
- Language
- German
- Belongs to
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V. Ohrringe. 47 Werbung des Knechtes Abraham's um Rebekka zwischen dem ursprünglichen Berichterstatter und dem Ergänzer auch in diesem Punkte aufweist. Indem ich auf das über die Abweichungen, welche in diesen beiden Bestandtheilen der uns vorliegenden Erzählung Herrschen, bereits früher Bemerkte (diese Ztschr. Bd. VIII S. 123 ff. Bd. IX S. 219 f.) verweise, mache ich hier auf die recht geflissentliche Abweichung aufmerksam, welche der Ergänzer gegenüber dem ursprünglichen Berichterstatter mit dem Nesem vornimmt. Dieser spricht schlechtweg von einem Gold-Nesem, welchen der Knecht der Rebekka schenkt (Gen. 24, 22. 30), und wir haben uns darunter sicher einen Ohrring zu denken. Der Ergänzer nahm jedoch an einem solchen Anstoß, und um allen Verdacht Zu beseitigen, läßt er den Nesem an die Nase der Jungfrau anlegen (V. 47). Diese Doppelbedeutung des Nesem setzt sich bis tief in die späten Zeiten der thalmudischen Literatur fort. Wo von solchem als götzendienerischem Cultusgegenstande die Rede ist, da ist der Nesem schlechtweg ein Ohrring; wo von einem solchen jedoch als erlaubtem Schmuckgegenstande gesprochen wird, da wird sorgfältig bemerkt, man habe nur Nasenringe im Sinne. In der Mischnah 'Abodah sarah 3, 3 werden Geräthe mit Abbildungen der Himmelskörper als dem Götzendienste geweiht betrachtet und daher sie zu gebrauchen untersagt; Simon ben Gamaliel läßt das Verbot jedoch nur eintreten bei Gefäßen, welche mit Achtung behandelt werden (בלכובדין), nicht aber bei gleichgültig oder gar geringschätzig behandelten (בלברזיך). Während unter letzteren nach der Thoßeftha (6. 6, daraus Babli 43 t>) Krüge, Töpfe und dgl. zu verstehen sind, dienen für erstere zum Beispiele Armbänder, בזבלים, Halsketten, Fingeringe. Die Nesamim sind hier offenbar Ohrringe, und die Gemara hat keine weitere Veranlassung eine nähere Erklärung darüber zu geben. Auch bei der des Ehebruchs verdächtigen Frau, welche die Prüfungswasser zu trinken hat und bei dieser Procedur alles Schmuckes entkleidet wird, werden Halsketten, ״Nesamim" und Siegelringe genannt (Mischn. Sotah 1, 6), und der Thalmud hält sich weiter nicht dabei auf, läßt die Nesamim unerklärt, während Maimonides sie richtig als Nasenringe bezeichnet. Anders an Orten, wo der Gedanke, daß man einen unpassenden Gebrauch mache von einem dem Götzendienste geweihten Geräthe, beseitigt werden soll. Mischnah Khelim 11, 8 heißt es, daß die metallnen weiblichen Schmuckgeräthe levitisch verunreinigt werden können; wiederum