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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1872-01-01 · 1-2 (1872) · p. Seite 42

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
10 (1872)
Issue
1-2 (1872)
Date
1872-01-01
Page
Seite 42 (sequence 45)
Language
German
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42 IY. Grünebaum, die Sklaven. war humaner als ^as römische, welches das Kind auch einer Römerin von einem Sklaven ebenfalls Sklave sein ließ, und in gewisser Hinsicht consequenter, indem es auch in diesem Falle den allgemeinen Grundsatz, daß da, wo eine giltige Ehe nicht stattfinden könne, das Kind der Mutter folge, wenigstens in so weit gelten ließ, daß es nicht Heide oder Sklave wie der Vater ward, sondern Jsraelite blieb, wenn auch mit dem Makel der Ehelosigkeit behaftet und daher der ehelichen Verbindung mit einen: ehelich erzeugten Israeliten unwürdig. Allein das jüdische Gesetz blieb dabei nicht einmal stehn: es entwickelte sich zu der freien Anschauung, daß das Kind in letzterm Falle ein vollkommener Jsraelite sei; das römische Gesetz verharrte auf seiner Ausschließung nach allen Richtungen. Wir haben bei einer andern Gelegenheit nachgewiesen, in welchem Zusammenhänge diese mildere Praxis, der ja auch der zeitige Patriarch N. Jehuda II. huldigte, mit den allgemeinen politischen und socialen Verhältnissen stand r). Hier können wir nach dem Gang unserer Untersuchung hinzufügen, daß das Bedürfniß des Lebens in dem milden Geist der Religion seine Förderung fand: es war der Geist des alten Lehrers R. Josua ben Chananiah, der sich hier Bahn gebrochen. Man verschloß sich dem Leben und seinen Forderungen nicht und faßte den Glauben in diesem Sinne auf. Erst in weit späterer Zeit, als die äußern Fesseln immer fester angezogen und die Juden von aller Theilnahme am Leben der Gesellschaft ausgeschlossen wurden, gewannen auch die Satzungen jene eisige Erstarrung, welche noch heute wie ein Bleigewicht an jede fortschrittliche Bewegung sich hängen will. Die Freiheit im Leben, welche auch für Israel immer mehr ihren befruchtenden Strahl leuchten läßt, wird auch für das religiöse Leben jene Eisrinde immer mehr sprengen und wie in alter Zeit, unfern Verhältnissen angemessen, zur Versöhnung von Religion und Leben führen. Dagegen ist der Rabbinismus in einer andern Hinsicht rigoroser geblieben als das Römische Recht, und zu diesem Zurückbleiben hat die angenommene Auffassung des biblischen Wortes, hier also zum Nachtheil der fortschrittlichen Idee, die Handhabe geliefert. Die Befreiung der Sklaven war nämlich in ihrer Die Fremden. Diese Zeitschr. Ihg. 1870. S. 113 ff.

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