Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 10 (1872)
- Issue
- 1-2 (1872)
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 40 (sequence 43)
- Language
- German
- Belongs to
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40 IV. Grünebaum, die Sklaven. Thalmud Zeugniß ab für die völlige Reinheitserklärung des Kindes einer Israelitin von einem Heiden oder Sklaven auch im babhlonischen Thalmud, da auch dorten die Ansicht R. Jehuda's II. als die letzte Entwicklung aufgestellt wird, und daher die Annahme des Maimonides in dieser Beziehung als die richtige erscheint, obgleich ein Schwanken im babylonischen Thalmud auch nach R. Sarnrni1) hervortritt und daher auch Alphasi's Annahme ihre Berechligung hat. Hallen wir fest, worauf es hier ankommt, daß der Grundsatz der Mischna nun am Ende allseitig durchgeführt war: Da, wo keine Ehe stattfinden konnte, folgte das Kind der Mutter. Derselbe Grundsatz findet sich nun auch im römischen Gesetz, d. h. jedoch nur so, wie ihn die Mischna hat: Daß das Kind einer Sklavin oder einer Fremden von einem römischen Bürger der Mutter folgte, und es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß dieser Rechtsgrundsatz eben nur als ein solcher ursprünglich aufgefaßt wurde, indem die Beweise aus der Bibel ohnedies als höchst mangelhaft erscheinen, da 2 Mos. 21, 4, wo nur von den Kindern einer heidnischen Sklavin, welcher ihr Herr einen jüdischen Knecht zum Gatten gegeben, die Rede ist, keinen Beweis dafür liefern kann, daß nun auch die Kinder eines freien Mannes von einer Sklavin Sklaven bleiben müssen. Ebenso wird man zugeben müssen, daß der Beweis für die Erklärung des Kindes eines Israeliten von einer Heidin als Heiden aus Deut. 6, 4 mehr als gezwungen ist. Es wird nämlich daraus, daß es hier heißt: ״er, der Heide, würde deinen Sohn verführen", und nicht auch: er würde deine Tochter verführen, nachdem doch vorher auch das Verbot der Verehelichung der Tochter mit einem Heiden ausdrücklich erwähnt sei, der Schluß gezogen: daß unter ״Sohn" hier gar nicht der eigene Sohn, sondern der Enkel verstanden werde, den der heidnische Vater verführen könne, daß also der Sohn einer Israelitin von einem Heiden immer noch der Sohn des Israeliten heiße, also Jsraelite sei; daß aber, weil es nicht auch heiße: sie nämlich, die heidnische Mutter, würde ג) So bezeichnet noch R. Iochanan, ein Schüler Rabbi's, der aber jünger als R. Iannai war, da er diesen Rabbi nennt (Ieb. 92, v.), das Kind eines Heiden und Sklaven von einer Israelitin als Bastard.