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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1872-01-01 · 1-2 (1872) · p. Seite 39

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
10 (1872)
Issue
1-2 (1872)
Date
1872-01-01
Page
Seite 39 (sequence 42)
Language
German
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IV. Grünebaum, die Sklaven. 39 solchen Ehe entsprossene Kind doch nicht als Bastard, das aus der Gemeinde Israels ausgeschlossen werden dürfe. Nur ein solches Kind, dessen Eltern durch die Beiwohnung des Todes durch das irdische Gericht schuldig sind, d. h. nur das solchen blutschänderischen Verbindungen sein Dasein verdankt, ist ihm Mamser, indem er das diesfallsige Gesetz Deut. 23, 3, mit dem dort V. 1 vorkommenden Verbot in Zusammenhang bringt, und nur diesen Zusammenhang gelten läßt. Welch ein ganz andrer Geist also tritt in diesem berühmten Schüler R. Jochanan's hervor, als bei unserer heutigen Orthodoxie, welche sogar den in vollständig giltiger, religiös-gesetzlicher Ehe erzeugten Knaben, der nur nicht beschnitten wurde, aus der Gemeinde Israels ausschließen will, eine Annahme, die auch mit der Ansicht der andern Lehrer in keinem Zusammenhänge steht, welche zur Bastard-Erklärung des Kindes, oder, was dasselbe sagen will, zu dessen Ausschließung aus der Gemeinde Israels, jedenfalls eine religiös-gesetzlich ungiltige Ehe voraussetzen. Indessen die milde Ansicht drang immer mehr durch. Von R. Josua selbst ist es nicht klar, ob er nicht das Kind einer Jsraelitin von einem Heiden oder Sklaven, wenn er es auch nicht als Bastard erklärt, doch, wenn es ein Mädchen ist, der Verehelichung mit einem Priester unfähig hält (1(פגום), eine Ansicht, die auch später noch festgehalten wurde 2). Noch später ist man auch davon abgekommen und hat das Kind einer Israelitin von einem Sklaven oder Heiden als vollkommen gleichberechtigtes Israel (פשר) anerkannt und demgemäß dieselbe, auch wenn es ein Mädchen war, zur Verehelichung mit einem Priester zugelassen 3). Dieser stufenweise Nachlaß von der Strenge in der Beurtheilung der Kinder eines Heiden und eines Sklaven mit einer Israelitin wird im Jerusalemischen Thalmud ausdrücklich betont^). Es wird kaum einem Zweifel unterliegen, daß dasselbe Verhältniß auch der Diseussion im baby- Ionischen Thalmud zu Grunde liegt. So legt der Jerusalemische 1j S. Jeb. 1. 1. 2) S. Th. 1. 1. Tur Sch. Ar. Eben Haeser 4, 5. 19. R. Ascher. 3) Th. 1. 1. So hat es auch Naim, als Gesetz ausgenommen, v. d. verb. Ehen 15, 3. ct'. Mag. Misch. Alfasi Läßt es in Zweifel, dh. er will keine Entscheidung treffen, ob das Mädchen einen Priester ehelichen dürfe oder nicht. דזדזן ולד כל בלד־־ז דדזוא אזיל הו, בלוזעל' ר' עביד ברי' בלזחדם (* .בר־ בדי' עבדיי כשר

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