Mannheim
Compact Memory

Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1872-01-01 · 1-2 (1872) · p. Seite 33

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
10 (1872)
Issue
1-2 (1872)
Date
1872-01-01
Page
Seite 33 (sequence 36)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2420973-2421013-2421014--2952-2423802
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

[V. Griinebaum, die Sklaven. 33 habe. Das Recht des Stärkern war dem Judenthum überhaupt kein Recht: es forderte daher von jedem Menschen eben das S: Recht, zu dem jeder Mensch von Natur verpflichtet sei, um sich | als über der Thierstufe stehend zu bewähren. Auch durch die;יי) Sklaverei, in welcher man allerdings ein Aufgeben der Persönlichi feit sah, konnten und sollten daher seine Grundrechte des , 3 Menschenthums nicht verloren gehn: auch der Sklave durfte J nicht auf die Thierstufe hinabgestoßen werden. Man darf sogar t annehmen, daß die Sklaverei an sich als gegen das Naturrecht be-! trachtet und nur als ein Civil recht, als ein freiwilliges Abtreten des natürlichen Rechts, soweit es nicht die höchsten Ä persönlichen Pflichten betraf, gegolten hat, wie die Bibel wirklich nur von Kauf und Erbschaft, niemals von gewaltsamem Besitz- J§ ergreifen Herrnlosen Gutes bei Sklaven spricht, und auch die Rabbinen nach der allgemein geltenden Ansicht solche nicht kennen, sondern den Sklaven eines ohne Erben verstorbenen Herrn für frei erklären. In jener Behauptung, daß der Sklave seines natürlichen -׳ Menschenrechts nie ganz entäußert werden konnte, glauben wir auch für eine andere Bestimmung genügende Erklärung zu finden, die, wenn sie richtig ist, zugleich einen neuen Beleg dafür bietet. Wir meinen den Ausspruch Samuels המפקיר עבדו יצא לחירות ואינו צריך גט עגחרור Jeb. 48, a. Die gewöhnliche Erklärung geht dahin, daß der Knecht ohne Freiheitsurkunde frei wird, den sein Herr als herrenloses Gut הפקר erklärt. Aber abgesehen davon, daß nicht leicht einzusehn ist, warum es hier keiner Urkunde bedürfe, während es einer solchen bei persönlicher Freiheitserklärung | bedurfte 1), stehn dem Ausspruch noch »andere Schwierigkeiten in diesem Sinne entgegen 2). Aber der Ausdruck kommt im Thalmud j auch in dem Sinne: der Unzucht hingeben, vor. So erklärt R. Akiba ausdrücklich das biblische זונה , es sei die נלפקרת die sich Jedem zur Unzucht hingiebt 3). So heißt es an andern Stellen mit demselben Ausdruck: ״Der Sklave erfreut sich an der ungebundenen Befriedigung der sinnlichen Lüste" 4), und hier wird dieser *) S. Maim. v. d. Sklaven 6. 5. c. Com. *) S. Tos. a. 1. 3) Jeb. 61, b. 4) ,עבדא בהפקירא ניחא לי Gittin 13, a. vgl. Khet 11, a. Bierteljahresjchrist X. 1 u. 2. Z

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.