Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 10 (1872)
- Issue
- 1-2 (1872)
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 31 (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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IV. Grünebaum, die Sklaven. 31 Gesetz, die als eine besondere Intoleranz angesehen werden müßte, wenn sie für den Israeliten nicht ebenfalls eine Konsequenz aus jenem Begriffe wäre, die aber bei den Römern, weil sie in dieser Hinsicht ganz andern Principien folgten, nicht Vorkommen konnte, welche wir daher, ehe wir in die Vergleichung der hierher gehörigen römischen Gesetze eingehn, näher ins Auge fassen müssen. Wir meinen die Bestimmung, welche schon die Bibel hat: daß sich der heidnische Sklave eines Israeliten der Beschneidung unterziehen mußte Geht man aber der Sache auf den Grund, so erscheint jene Bestimmung -weit eher als ein Beweis auch der geistigen Sorgfalt für den Sklaven, des Strebens, auch ihn an den Heils- Mitteln des Judenthums theilnehmen zu lassen, ähnlich der auch für den Sklaven gebotenen Sabbathruhe. Allerdings ging diesen Beftimmungen, wie wir dies in Bezug auf die Sabbathruhe schon bemerkt haben, der Begriff des Eigenthums des Sklaven, dessen persönliche Zusammengehörigkeit mit seinem Herrn voraus, allein es liegt ihnen ohne Zweifel auch die Sorge für sein geistiges Woht, wie in den übrigen oben angeführten Bestimmungen die für sein leibliches Wohl, zu Grunde, welche Sorge nach beiden Seiten Wohl gerade in dem Begriffe der innigen Verbindung des Sklaven mit dem Herrn ihre tiefste Begründung finden sollte. Dies geht unläugbar aus dem Zusammenhang der Stelle bei Abraham hervor, welche das Gesetz über die Beschneidung ausdrücklich als ״Zeichen der Bundesstiftung" mit Gott darstellt, und daran das Gebot reiht, daß auch die Sklaven beschnitten werden sollen. heidnischen Sklaven gegenüber doch nicht ganz verdrängen konnte. Ein rabb. Ausspruch, bemerkt Dukes, lautet (Spr. d- V. 2, 8): ״Viele Sklaven, viel Raub; ein römisches Sprichwort dagegen: So viele Sklaven so viele Feinde, totickem 1103168 nobis esse servos. Die Folter, welche bei den Römern so häufig gegen die Sklaven gebraucht wurde, kommt bei den Inden nicht zum Vorschein". Die Folter, schauderhaften Andenkens, scheint überhaupt eine Erfindung der Römer gewesen zu sein, und blieb das Erbtheil aller Länder, in welchen das Römische Recht zum Nachtheil jeder selbständigen, freien Entwicklung das herrschende wurde. Das Indeuthum kannte sie nie, nahm sie auch nie auf, weder in Glaubenssachen noch in bürgerlichen Verhältnissen. Diese eine Thatsache allein hätte jeder hochfahrenden Anklage Stillschweigen gebieten müssen. *) Nach den Rabbinen auch der Tauche טבנילדז; vgl. NuLm. v. d. Verb. Ehe 17, 10—13.