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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1872-01-01 · 1-2 (1872) · p. Seite 28

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
10 (1872)
Issue
1-2 (1872)
Date
1872-01-01
Page
Seite 28 (sequence 31)
Language
German
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28 IV. Grünebaum, die Sklaven. drückt, ״gebrochen" werden, eine gewisse Extravaganz nicht zu leugnen sein dürfte, die dem Rabbinismus überhaupt in seiner ganzen Pflichtenlehre, auch Gott gegenüber eigenthümlich ist, worin seine Anhäufung von Ceremonialsatzungen, seine Werküberbürdung einen wesentlichen Grund haben dürfte, so tritt dies ganz besonders in den folgenden Bestimmungen in Bezug auf das Verhalten gegen den israelitischen Sklaven hervor, wodurch er ihn wahrhaft zum Herrn seines Herrn macht. In dem ganz einfachen Satze: ״Wie ein Taglöhner *), wie ein Beisasse sei er mit Dir" (3 M. 25, 40), urgirt der Thalmud die letzten Worte: ״er sei mit Dir d. h. Dir völlig gleich im Essen, Trinken, Kleidung u. s. f. - Du darfst nicht Weißes Brod essen, während Du ihm gewöhnliches Brod giebst (פת קיבר panis cibarius); Du darfst nicht alten Wein trinken, während er neuen trinken muß; Du darfst nicht auf Baumwolle schlafen und er auf Stroh, so daß die Rabbinen selbst es aussprechen: ״Wer sich einen israel. Sklaven kauft, kauft sich einen Herrn" * 2). Wie scharf tritt nun aber der Gegensatz in Bezug auf den heidnischen Sklaven hervor. Hier hat sich das Verhältniß offenbar schlimmer gestaltet, als es der Mosaismus gefaßt hat. Zur richtigen Beurtheilung dieses Verhältnisses bei den Rabbinen aber müssen nothwendig die gesetzlichen Bestimmungen der herrschenden Völker, namentlich Rom's in's Auge gefaßt werden, durch welche sie allein auch ihre Erklärung finden, da sie ohne Zweifel von entscheidender Einwirkung aus die rabbinischen Bestimmungen waren. Was nun zuerst das Wesen der Sklaverei betrifft, so scheint die rabbinische Auffassung schon sehr von der biblischen abzuweichen. Schon in der Bibel hat der Sklave zwar, wie bereits angedeutet, die freie Persönlichkeit verloren: er war das ״Besitzthum" des Herrn 3), sein ״Geld" 4), aber, indem er ausdrücklich gegen allzu harte Be- Handlung geschützt wird, ist jedenfalls doch eine gewisse Persönlich- נ) Merkwürdig ist in dieser Hinsicht auch die Milde der heidnischen Sitten lehre, vgl. Oie. 46off. 1,18 fin.: Meminerimus autem, etiam adversus infimos justitiam esse servandam. Est autem infima conditio et fortuna servorum: quibus non male praecipiuut, qui ita jubent utij ut mercenariis. 2) Ueber alles dieses s. Mech. Miscbp. init. Sifra Leb. 1. 1. TK. Kid. 20, 1; cf. Tos. das. Maim. v. d. Sklaven. 3j!3 אחזה M. 25, 45. 46. *) 2 כספר M. 21, 21.

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