Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 10 (1872)
- Issue
- 1-2 (1872)
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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IV. Grünebanm, die Sklaven. 27 zu Verkaufen, keiner Beschränkung unterworfen gewesen zu sein. Der Thalmud dagegen gestattet dies nur in der äußersten Armuth, wo außerdem eine Lebensfristung gar nicht mehr möglich ist. Es durfte dem Israeliten, wenn er diesen äußersten Schritt sollte thun dürfen, nichts mehr übrig geblieben sein, selbst kein Gewand, um sich damit zu bedecken^). Der Mosaismus hatte allerdings dem israelitischen Sklaven gegenüber jede strenge Behandlung besonders verboten d. h. das eigentliche Sklavenverhältniß so viel als möglich zu mildern und den allgemeinen Grundsatz der Gleichberechtigung selbst hier festzuhalten gesucht: auch der Sklave sollte als Jsraelite nur ein Knecht Gottes, wie alle Israeliten, nicht ein Knecht von Menschen sein, während eine gleiche Empfehlung dem Heidnischen Knecht gegenüber nicht gegeben ist, im Gegentheil dieser ausdrücklich als ״Eigenthum" des Herrn erklärt wird, und demgemäß eine gewisse, allerdings ausdrücklich auch beschränkte Härte gestattet bleiben mochte, womit jedenfalls auch zusammen hängt, daß der Jsraelite im siebenten Jahre seine Freiheit wieder erlangte, während der heidnische Sklave in ewiger Knechtschaft verharren konnte. Im Rabbinismus dagegen wird zwar auch dem israelitischen Knechte befohlen, seinem Herrn treu und willig zu dienen, noch mehr aber dem Herrn, in seinem israel. Sklaven den gleichberechtigten Bruder nicht zu vergessen. Er sollte daher den israel. Knecht nicht blos mit Strenge. Bedrückung2) nicht zur Arbeit anhalten, sondern er durfte überhaupt keine entehrende Arbeit von ihm fordern, er sollte ihm nicht einmal eine seinem früheren Lebensberufe völlig fremde Arbeit auflegen, selbst keine in ihrer Dauer vorher nicht bestimmte, oder an sich unnöthige Arbeit, die der Knecht nur thun sollte, um nur überhaupt zu arbeiten und seine Verpflichtung, für den Herrn zu arbeiten, zu documentiren, ja keine auch noch so leichte Arbeit, die aber sonst nur Sklaven zu thun Pflegen, wie z. B. dem Herrn nur die Kleider in's Bad nachzutragen, weil durch alles dieses ein wirkliches Sklavenverhältniß hervortrete. Wenn aber in diesen Bestimmungen schon, so schön auch der Grundsatz, auf welchem sie beruhen, an sich ist: es sollte der Sklave auch in seinem Gemüthe nicht be- Th01\ Khoh. Behar 7, 1. Maim v. d. Sklaven 6. 1. 2) das deutsche ״brechen", was der Stamm auch in den dem Hebräischen verwandten Sprachen bedeutet. Las griech. $r!y — vvca, lat. frango, trägt, auch in gleichem Sinn: ladoribus.