Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 9 (1871)
- Issue
- 1 (1871)
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 51 (sequence 54)
- Language
- German
- Belongs to
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III. Anhang. 4. Essäer in der Halachah. 51 in feierlichen und ernsten Lebensfällen zu Vereinen zusammengeschlossen haben, wodurch denn ihre gottesdienstliche Gebetfunction besonders in den Vordergrund tritt. Beide Bezeichnungen spielen in einander über; im Laufe der Zeit verlieren sie mit den alten Vorschriften über Priesterabgaben und Reinheit wie mit den ehemaligen gesellschaftlichen Einrichtungen ihren ursprünglichen Sinn, und so erhält sich der Ausdruck Kheneßeth blos noch für das Gotteshaus als stehend, während Cheber und Chaberim in die noch allein übrig bleibende Bedeutung eines Bundes für gemeinsame Uebung von feierlichen religiösen und Liebeswerken eintritt. An allen Stellen, wo diese Ausdrücke in altem oder neuem Sinne gebraucht werden, ist durchgehends von Pharisäern die Rede, Nichts von peinlicher Strenge, die über das gesetzlich festgestellte Maß hinausgeht, nicht von Solchen, die dem Verkehre mit Nichtgenossen sich entziehen, und dieselben sind weit entfernt getadelt zu werden, sie gelten vielmehr als die Hüter der gesetzlichen Normen. Eine Anspielung auf Essäer, als auf Solche, welche die Gesetzesstrenge weiter treiben als die Vorschrift es verlangt, ist eher in den Chaßidim zu finden, die zuweilen erwähnt werden. Sie werden dann gewöhnlich die ״ehemaligen" Chaßidim, חסידים הראטגובים, genannt; auch sie werden keineswegs mit einem Tadel belegt, aber ihr Verfahren wird nicht zur allgemeinen Aufnahme empfohlen, vielmehr als außer Brauch gekommen bezeichnet. Einmal erwähnt ihrer die Mischnah. Indem sie Berachoth 5, 1 eine ernste Stimmung verlangt, mit der man sich zum Gebete ausrüste, fügt sie hinzu, die ehemaligen Chaßidim hätten eine Stunde vorher gewartet, um ihr Herz für Gott zu stimmen; eine Baraitha in beiden Gemaren dehnt ihr Verfahren gar dahin aus, daß sie eine Stunde sich vorbereitet, eine gebetet und eine dann noch in Nachbetrachtung versunken geblieben seien, und in beiden wird dann die Frage aufgeworfen, wann sie dem Thorahstudium sich hingegeben und wann ihre Arbeit verrichtet hätten. — Eine Baraitha in Baba kamma 30 a (auch in Jeruschalmi an entsprechender St.) berichtet, die Chaßidim Ha-rischonim hätten ihre Scherben tief in ihre Felder eingegraben, um Andere vor Schaden zu bewahren, eine Maßregel, die dort keineswegs zur gültigen Vorschrift erhoben wird. Daran sich anlehnend, bemerkt dann in Babli ein Amora Juda (Schüler Rab's und Samuel's) aus der ersten Hälfte des 3. Jahrh., wenn man ein Chaßid sein wolle, müsse man die Vorschriften beobachten,