Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 9 (1871)
- Issue
- 1 (1871)
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 44 (sequence 47)
- Language
- German
- Belongs to
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44 IIT. Anhang 2. Haudauflegen. ben Orte, wo die Handauflegung geschieht, wird auch geschlachtet, und das Schlachten folgt ihr unmittelbar. Einer kann nicht für die beim Opfer Mitbetheiligten die Handlung vollziehen, vielmehr muß ein Jeder von ihnen die Hand auflegen. — Die Bedeutung dieser Handauflegung wuchs bei den Vertretern der energischeren pharisäischen Halachah immer mehr; sie war der Ausdruck der Selbstbetheiligung am Opfer, die sich nicht an der priesterlichen Selbstvertretung genügte, so daß gerade über diesen Punkt ein fortdauernder Streit bestand zwischen denen, welche möglichst wenig von der Priesterpartei abwichen, und den Andern, welche entschiedenen Ernst machten, das Princip des Pharisäismus zur Ausführung zu bringen. - Jene hielten dafür, daß jedenfalls an Festtagen, an denen die nicht notwendige Arbeit untersagt war, die Eigenthümer die Handauflegung zu unterlassen hätten, während diese sie zu einem wesentlich integrirenden Theil der Opserdarbringung erhoben, der nicht fehlen dürfe. Dieser Streit setzte sich ununterbrochen, wie die Mischnah Chagigah 2, 2 berich- Let, durch lange Geschlechter fort und fand zuletzt noch seine Vertretung in Schammai und Hillel und deren Schulen, so daß die des ersteren, des Vertreters der alten Halachah, erklärte, man bringe Friedopfer an Festtagen ohne Handauflegung dar, unterlasse das Bringen von Ganzopfern ganz, während die andere beide mit Handauflegung dargebracht wissen will, Mischnah das. 3 und Jom- Lob 2, 4, wo dann in Thoßeftha und beiden Gemaren noch weiter berichtet wird, wie ernst der Streit zwischen diesen beiden Schulen war, die Schammaiten, wie sonst so auch hierin, Anfangs die Oberhand hatten und ihre Ansicht mit Gewalt aufrecht erhielten, bis sie der consequenten Durchführung des pharisäischen Princips, welche die Hilleliten vertraten, doch endlich unterlagen. Aus dem großen Ernste, mit welchem der Gegenstand über- Haupt behandelt wird, wie aus der Hartnäckigkeit und der Verschärfung, welche der Streit darüber angenommen hat, ersieht man, daß es sich hier um ein charakteristisches Element der pharisäischen Halachah handelt. Noch eine andere Abweichung dürste sich zwischen der alten Halachah und der jüngern ergeben, bei welcher diese wieder die größere Betheiligung des Nichtpriesters verlangt und eine Bevorzugung des Priesters, soweit es möglich, beseitigt. Wir haben aus der angeführten Mischnah, der zur Geltung gelangten Halachah,