Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 9 (1871)
- Issue
- 1 (1871)
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 43 (sequence 46)
- Language
- German
- Belongs to
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III. Anhang 1. Das Schlachten. 43 Wir kennen somit den Ursprung der rabbinischen Schlachtregeln; sie sind Opferbräuche, die von den Pharisäern für das profane Fleisch entlehnt wurden, um ihrem eignen Fleischgenusse dieselbe Weihe zu vindiciren wie dem priesterlichen Genüsse des Opferfleisches. So verdanken wir wieder dem, seinem innersten Triebe nach wohlberechtigten, aber in den angewandten Mitteln höchst verfehlten Kampfe der Pharisäer gegen die Anmaßung und den Heiligkeitsdünkel der sadducäischen Priesterpartei diese das jüdische Leben fast ganz einnehmenden Observanzen. Weh dir, daß du ein Enkel bist! 4. April. Änhang II. Das Handauflegen der Eigenthümcr auf das Opfer. Daß derjenige, welcher das Opfer darbringt, bevor es geschlachtet wird, die Hand auf dasselbe lege, um damit auch die Perdienstlichkeit der Handlung sich zu erwerben, sich so zu sichern, daß die Darbringung ihm zu Gute komme, liegt bereits in den Angaben der Schrift, welche diesen Umstand bei jedem Opfer hervorhebt (3 Mos. 1, 4. 3, 2. 8. 13 und sonst). Darauf legt denn die Halachah entschiedenen Nachdruck, wofür es genügt, die Hauptstelle in Mischnah Menachoth 9 (10), 6 ff wiederzugeben: Bei allen Opfern, welche für die Gesammtheit dargebracht werden, findet keine Handauflegung Statt... hingegen bedürfen dessen alleOpfer, welche der Einzelne darbringt... Auch der Erbe..., (welcher das von seinem Erblasser geweihte Opfer darbringt) vollzieht sie... Ein Jeder verrichtet die Handauflegung (Ausnahmen bilden nur diejenigen, denen überhaupt volle gesetzliche Selbstständigkeit abgesprochen wird), und zwar auf den Kopf (des Thieres) mit beiden Händen; an demselschied nicht anerkennt; der älteren Richtung, wie sie durch die Schule Schammai's, Ioße den Galiläer u. A. vertreten wird, gilt das Vogelfleisch, für das biblisch das Schlachten nicht an geordnet, auch nach dieser Beziehung hin nicht vollals Fleisch, so daß seine Vermischung mit Milch untersagt sein sollte, während die spätere Richtung, vertreten durch die Schule Hillel's und Akiba, die volle Gleichstellung behauptet.