Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 9 (1871)
- Issue
- 1 (1871)
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 36 (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
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36 ni. Die Essener. so brauchen wir sicher uns nicht nach fremden Kreisen umzusehen, denen sie das etwa entlehnt haben mögen. Auch das Weiße Feiergewand, welches sie getragen haben sollen, ist nichts Anderes als eine Nachahmung des Weißen linnenen Gewandes, welches die Priester bei ^ihrem Dienste trugen (בגדי לבן) und das auch die pharisäische Tradition den Moses tragen läßt während der sieben ersten Tage nach der Errichtung der Stiftshütte, in denen er den Dienst verrichtete (vgl. diese Ztschr. Vd. VIII S. 251 Anm.)*) Der Strenge in Beziehung auf die Reinheitsgesetze entspringt aber auch die Ehelosigkeit der Essäer oder ihre möglichste Enthaltung vom ehelichen Umgänge, so daß sie Schwängern nicht beiwohnten. Es stand nach der Bibel gesetzlich fest, daß der Beischlaf verunreinige und ein Reinigungsbad erforderlich mache, wie daß überhaupt ein jeder Samenerguß verunreinige und Reinigung verlange (3 Mos. 15, 15—17. 5 Mos. 23, 11. 12). Als die Israeliten sich zum Empfange der Zehngebote vorbereiteten, wurden sie gewarnt, keinem Weibe zu nahen (2 Mos. 19, 15), als David von Saul beim Mahle vermißt wird, denkt dieser, es sei wohl wegen nächtlicher Verunreinigung (1 Sam. 20, 26), und als derselbe den Priester veranlassen will, ihm für seine Leute heiliges Brod zu geben, so hat dieser nur das Bedenken, ob die Leute denn auch vor einem Weibe sich gehütet, und David beschwichtigt ihn damit, daß ihnen schon längst ein Weib fern gewesen (das. 21, 5 f). An dieser Vorschrift eines Reinigungsbades nach dem Beischlafe oder auch nach einer unfreiwilligen Pollution hält auch der ältere Pharisäismus fest, nur daß er die Verordnung nicht als eine biblische betrachtete, sondern dem Esra beilegte (Baba kamma 82 a). Es muß demnach sich frühzeitig die Meinung geltend gemacht haben, die Bibelvorschrift im Levit. nicht als allen Israeliten auferlegt zu betrachten, vielmehr daß sie blos für die Priester bindend sei, wie Dies auch die spätere Gemara (das. 13) erklärt, ebenso mußte das Verbot des Eintritts ״in das Lager" für einen so Verunreinigten nach dem Deuter, nicht auf das allgemeine Lager, sondern nur auf das Betreten des für Leviten geheiligten Raumes bezogen werden, wie wiederum die Gemara (Peßachim 68 a) annimmt. Trotzdem ') Vgl. noch unten Anhang IV.