Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 8 (1870)
- Issue
- 4 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 294 (sequence 54)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2420973-2421001-2421004--2560-2423653- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
294 III. Die jerusalemische Gemara. wiederkehrt, דבר עחרוא כחרג ובא)? Das ist eine einfache, sehr wohlbegründ ete Frage; in der Relation der babylonischen Schulen spitzt sie sich dogmatisch zu und erhält einen ganz schiefen Sinn: ״Da doch, heißt es bei ihnen (Babli 33 a), die Männer der großen Synode sämmtliche Gebete für Israel festgestellt haben, da können wir ja sehen, wie sie es angeordnet haben — (!נלכדי אכעוי הכסת דזגדולד תיקכו לזרם ליעוראל ברהות ... כחזי זריהן תנךך)?" Da wird der Ursprung und die Anordnung sämmtlicher Gebete auf jene älteste Zeit zurückgeführt, und die unberechtigte Annahme vorausgesetzt, man habe dieselbe nach der ursprünglichen Einrichtung etwa schriftlich vor sich und habe nur nöthig nachzusehen, um sich von ihrer Bestimmung in Kenntniß zu' setzen! Diese einzelne Abweichung in der Darstellung desselben Satzes in den beiden Schulen, wie sie noch weiter zu Dutzenden vorkommt, beleuchtet hinlänglich den verschiedenen Geist, der in ihnen waltete 1). Es ist daher natürlich, daß auf der einen Seite wir von den jerusalemischen Schulen gar mancherlei über alte Zustände und Einrichtungen erfahren, das wir bei den babylonischen vergebens suchen. Ich mache hier nur auf einzelnes schon früher Besprochene aufmerksam. Nur aus Jeruschalmi (Ma'sher scheni Ende) erfahren wir, daß ehedem der Zehnte zu drei verschiedenen Zwecken verwendet worden, indem ein Dritttheil befreundeten Priestern und Leviten, ein zweites Drittel dem Tempelschatze übergeben wurde, das letzte Drittel den Armen und den Genossen der frommen Brüderschaft (vgl. Urschrift S. 179). Desgleichen ist in ihm nur (Sotah 8, 5) die alte Ansicht noch vertreten, daß die viertjährige Frucht eines neugepflanzten Baumes gleichfalls nicht dem allgemeinen Genusse freigegeben sei, vielmehr dem Priester gebühre und nur durch Auslösung allgemein gestattet werde (vgl. Urschrift S. 182) und dgl. Vieles 2); in ihm ist ferner die Erinnerung an die frommen ג) Die von uns hier zur Charakteristik der beiden Gemaren benützte Stelle wird allerdings auch von Hrn. Fr. gelegentlich unter dem Namen des in Rede stehenden Amora (S. 128 a) mitgetheilt, aber gerade auf die zu Grunde liegende abweichende Anschauung nicht aufmerksam gemacht, noch weit weniger wird dort, wo sie hingehörte, nämlich wo von der Verschiedenheit zwischen Babli und Jeruschalmi in Behandlung der halachischen Fragen die Rede ist, auf sie Rücksicht genommen. 2) Solche Beispiele finden sich noch sonst unzählige in ״Urschrift" und meinen sonstigen Abhandlungen. Hierher ist aber schwerlich die Nachricht zu ziehen, welche wir Ma'sher scheni 5, 5 lesen. Fr. (S. 73 b) saßt die-