Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 8 (1870)
- Issue
- 4 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 256 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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256 I. Neuchlin und das Judenthum. Beweise für die Wahrheit des Christenthums, wie Jesus selbst sage, es sei in den Schriften der Juden Zeugniß von ihm gegeben und er deßhalb ermahnt habe, darin zu forschen. Auch außerdem sei viel Gutes darin vorhanden, aber auch das darin für schlecht Gehaltene sei nicht auszurotten, sondern zu bekämpfen, indem nur im Kampfe gegen das Böse das Gute zu erlangen sei. So gebe denn keine aller dieser jüdischen Schriften die Berechtigung zu ihrer Vernichtung, sie seien nicht zur Bekämpfung der christlichen Lehre verfaßt, enthalten gegen diese und gegen die in ihr verehrten Personen keine Schmähungen. Selbstverständlich sei, daß die Juden Christus nicht anerkennen, ״das ist ihr Glaube und wollen sie damit Niemanden geschmäht haben". Ueber ihren Glauben habe, da sie nicht Christen seien, auch kein Christ zu richten, dafür seien sie Gott allein Rechenschaft schuldig. Sie seien weder Ketzer — wie blos abgefallene Christen heißen können —, noch habe man das Recht sie treulose Juden zu nennen, sie seien vielmehr gleich den Christen ״des einigen römischen Reichs Mitbürger, fitzen mit ihnen in einem Bürgerrechte und Burgfrieden." Nur Eines sei gerechtfertigt, nämlich der Versuch, sie zur Annahme des christlichen Glaubens zu bewegen, aber nicht durch Gewalt, sondern durch Belehrung, wozu aber eben durch Anstellung von Professoren der hebräischen Sprache eine Verbreitung von deren Kenntniß nöthig sei, so daß die Gelehrten im Stande seien, aus den jüdischen Schriften sich die richtigen Meinungen zu verschaffen. Also gerade, das ist das Ergebniß seiner allseitigen Betrachtung, die Erhaltung der jüdischen Schriften ist vom Recht geboten, bietet nach keiner Seite hin Nachtheile, ist vielmehr einerseits positiv nützlich, andererseits ein Antrieb zur schärferen Begründung der Wahrheit, jedenfalls ein Mittel zur Förderung und Erweiterung der Wissenschaft, und nur offenbare ״Schmachbücher, wie Nizachon und Tholdoth Jeschu", die die Juden selbst als verbotene Lectüre ansähen, giebt Reuchlin dem Vernichtungseifer Preis 1). Man fühlt es diesem Gutachten an, wie der Antheil an den jüdischen Schriften, die Gefahr, welche ihnen drohte, dem Verfasser an's Herz geht, wie ihn die Liebe zu diesem Schriftthum sogar zur Aufstellung von Rechtsgrundsätzen und rechtlichen Anforderungen führt, die den Standpunkt seiner Zeit weit überragen, ף Reuchlin S. 227 ff.