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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1870-01-01 · 4 (1870) · p. Seite 254

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
8 (1870)
Issue
4 (1870)
Date
1870-01-01
Page
Seite 254 (sequence 14)
Language
German
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254 i- Reuchlin und das Judenthunl. glauben vorgab, sondern hauptsächlich weil man einen instinctiven Widerwillen gegen den hebräischen Text hatte, weil man fühlte, daß er, wenn er vorlag und seine Kenntniß allgemeiner wurde, dem kirchlichen Bau eine gefährliche Erschütterung bereite. Wie Pfefferkorn selbst schon Reuchlin zur Mitwirkung in der Ausführung des erzielten Mandates über die Wegnahme der Bücher zu bestimmen suchte, so wurde dieser auch bei dem Versuche, eine׳ Zusammenkunft entscheidender Gelehrten zu veranstalten herangezogen und endlich bei der Einholung von Gutachten über den Gegenstand zur Erstattung eines solchen aufgefordert. Er war der Einzige, der ohne amtliche Beziehung zu der Angelegenheit stand; er war weder Kirchenfürst noch Mitglied einer theologischen Faeultät, ja seinem Berufe nach nicht Theologe, sondern Jurist. Aber er war bereits als Sachkenner so anerkannt, daß man ihn dabei nicht übergehen durfte. Solange Reuchlin der Sache fremd bleiben konnte, hielt er sich fern. Dem Pfefferkorn lehnte er die Theilnahme an der Vollziehung seines Auftrages ab aus einzelnen rechtlichen formellen Bedenken, die Zusammenkunft kam überhaupt nicht zu Stande, aber mit Bereitwilligkeit gab er sein Gutachten ab. . Dieses war nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt, lediglich an den Kaiser gerichtet, es war ein Werk, das er im Gehorsam gegen das Reichsober- Haupt zu vollführen schuldig war, zu dem er sich aber auch in seinem Gewissen verpflichtet fühlte. Die Rettung der jüdischen Schriften war ihm nicht blos eine That gelehrten Eifers, sie war ihm ein Herzensanliegen, weil er in ihr Mittel zur Erleuchtung der Geister, zur Belebung des religiösen Lebens erkannte. Reuchlin hatte sein Gutachten am 6. October 1510 vollendet, und es ging an den mit der Angelegenheit betrauten Erzbischof von Mainz ab, um dann an den Kaiser zu gelangen. Reuchlin's Gutachten ist, wie Ranke sagt, ״ein schönes Denkmal reiner Gesinnung und überlegener Einsicht" 1). Es hatte nicht die Absicht, eine gelehrte Abhandlung zu sein, und ebensowenig gehn darauf die Streitschriften aus, welche er zur Vertheidigung gegen die harten dadurch Wider ihn veranlaßten Angriffe nachfolgen ließ; aber es nimmt die Schriften gegen die erhobenen Vorwürfe in Schutz in der Art, wie die allgemeine Urtheillosigkeit *) Geiger: Reuchlin, S. 233.

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