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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1869-01-01 · 4 (1869) · p. Seite 305

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
7 (1869)
Issue
4 (1869)
Date
1869-01-01
Page
Seite 305 (sequence 65)
Language
German
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Johannes Pfefferkorn. 305 sind sämmtlich Uebersetzungen und bei solchen geschieht es doch noch heutzutage, daß man nur den Namen des Autors nennt, den des Uebersetzers verschweigt, ohne daß es Jemandem einfiele, dem Verfasser deswegen den Vorwurf ungebührlicher Anmaßung zu machen. Auch hat Pfefferkorn sich niemals gerühmt, der lateinischen Sprache kundig zu sein. Auch im Hebräischen war er nichts weniger als ein Gelehrter, so ganz unwissend, wie Grätz (Noten S. XXII) ihn darzustellen sucht, war er indeß nicht. Er hat eben das Wissen eines gewöhnlichen Juden zur damaligen Zeit gehabt, und das, was Reuchlin über seine Kenntnisse mittheilt, *) berechtigt zu keiner weiter gehenden Behauptung. Ohne weiteres der Nachricht Pfefferkorns entgegenzutreten, er habe die Evangelien ins Hebräische übersetzt, dazu sehe ich keinen Grund;* 2 *) obgleich von dieser Übersetzung freilich nichts auf uns gekommen ist. Mehr als seiner! geistigen Eigenschaften ist seinen moralischen vorgeworfen worden. Betrachten wir einiges Einzelne. Schon seiner Taufe werden schlechte Motive unterzuschieben versucht. Nicht aus Liebe zum christlichen Glauben sei er übergetreten, sondern weil er geraubt und gestohlen hätte, und die Taufe für die bequemste Weise erachtete, sich der angedrohten Strafe von Seiten der Juden zu entziehen?) Er habe, so wird näher ausgeführt, eine Frau ins Gesicht geschlagen und sich mit 200 Gulden, die er gestohlen, aus dem Staube gemacht. 4) Derselbe Brief erzählt auch, es sei schon ein Galgen für ihn aufgerichtet gewesen; wie Pfeff. befreit worden, kann der Schreiber nicht angeben. Auch Reuchlin spielt darauf an, daß Pfeff.'s Vergangenheit nicht ganz fleckenlos fei. 5) Gegen diese Vorwürfe hat Pfeff. sich vertheidigt. Er sei niemals vor Gericht gezogen worden; im Gegentheil habe er zwei Juden, die ihn durch den Vorwurf eines Diebstahls schänden"wollten, vor Gericht ziehen lassen, wo sie bestraft worden seien. Beides könne er selbst mit einem Eid bekräftigen und rufe die Richter als ג) a. a. O. namentlich Bl. XL. V 2) Vgl. Miscellen zur hebr. Bibliographie im Serapeum 1868, S. 194—197. 2) Epp. ob sc. vir. I, 22 und II, 3. 4) a. a. O. I, 36. 5) Augenspiegel Bl. XXXV, vgl. auch das. A. 1b. Vierteljahresschrift VII. 4. 20

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