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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1869-01-01 · 4 (1869) · p. Seite 303

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
7 (1869)
Issue
4 (1869)
Date
1869-01-01
Page
Seite 303 (sequence 63)
Language
German
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Johannes Pfefferkorn. 303 rum als Verfasser; die articuli sive propositiones gegen Reuchlin gab Arnold von Lungern heraus; Hochstraten zeigte seinen Namen auf seiner Apologia prima, auf der A. secunda, auf der Destructio Cabalae. Ein Grund, warum diese Führer ihren Namen nicht zu ihren Streitschriften hätten hergeben sollen, ist gar nicht einzusehen. Man thut ihnen׳ zu viel Ehre an, wenn man meint, sie hätten sich bei ihren heftigsten und zugleich geistlosesten Productionen gescheut, mit demselben vor die Oeffentlichkeit zu treten. Im Gegentheil: sie fühlten sich ja als die Angegriffenen, als die Wächter der Kirche und des Glaubens, sie wollten die Ketzerei Anderer aufdecken und strafen, wie durften sie da ihren Namen verbergen? Schon aus diesem allgemeinen Grunde würde ich keinen Anlaß sehen, die unter Pfefferkorns Namen ausgegangenen Schriften ihm abzusprechen. Aber das würde begreiflicherweise nicht ausreichen, falls, sei es für eine einzelne Schrift, sei es für mehrere, der Beweis geführt worden wäre, daß sie Pf. nicht zum Verfasser haben könnte. Sehen wir zu, so ist der Beweis für keine einzige geführt, ja nicht einmal zu führen versucht worden. Die Zeitgenossen haben direct nur eine einzige Schrift Pf. abgesprochen ״die Sturmglock" und Wigand Wirth als Verfasser genannt, ohne daß man berechtigt ist, dieser durch kein genügendes Zeugniß gestützten vereinzelten Angabe der Dunkelmännerbriefe Beweiskraft beizulegend) Der einzige Grund, den man, ohne auf die einzelnen Schriften einzugehen, im Allgemeinen gegen Pfefferkorns Autorschaft geltend gemacht, und damit die Behauptung genügend gestützt zu haben gemeint hat, ist der von Pfeff.'s Unwissenheit, hauptsächlich im Lateinischen. Lassen wir die Nichtigkeit derselben einstweilen dahingestellt — sie wird später zur Sprache kommen — so verhält sich es mit ihr so, daß sie für unsere Frage einen Ausschlag zu geben in keiner Weise geeignet sein kann. Das könnte höchstens dann der Fall 0 Die Stelle angeführt bei Grätz, Noten, S. XII, indessen ist daselbst tune für das sinnlose hune zu lesen. Ich habe die auch Grätz unbekannt gebliebene Schrift in der Sammlung des Geh. Rath Böcking gesehen, sie ist, wie es den Anschein hat, nur geschrieben, um das von der Pariser Univ. gegen Reuchlin gefällte Urrheil bekannt zu machen und bietet daher außer diesem nichts Neues. Grätz' Behauptung S. X, daß die Zeitgenossen auch den Handspiegel für nichtpfeff. erklärt hätten, ist durch ,nichts gerechtfertigt, sondern gerade das Gegentheil ist nachweislich, s. o. S. 298 A. 4.

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