Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 7 (1869)
- Issue
- 4 (1869)
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 276 (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
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276 I. Plan zu einem neuen Gebetbuche. Vorzulesen, darin etwa eine -biblische Stütze gefunden werden für das Vorlesen der Estherrolle? (Dies doch Wohl nicht, vielmehr) erscheint mir als richtig, daß es Folgendes sagen wolle. Wir sollen nicht vergessen was uns Amalek gethan, so daß wir angeregt werden seinen Namen zu vertilgen, wir sollen vielmehr unfern Kindern und allen künftigen Geschlechtern erzählen: also ist dieser Bösewicht Verfahren, und darum ist uns der Befehl geworden, seinen Namen zu vertilgen. Dasselbe Gebot gilt nun in Betreff der Begebenheit Miriams u. s. w. Es erhellt daraus, daß selbst nach enger rabbinisch-Lhalmubischer Auffassung, wonach ein biblisches Gebot existirt, von der That Amalek's mündliche Erwähnung zu thun, dasselbe dennoch gar nicht überhaupt eine Vorlesung des das Gebot enthaltenden Abschnittes verlangt, geschweige daß es eine solche einem bestimmten Sabbathe, und zwar dem dem Purim vorangehenden zuweise. Dieser Ansicht huldigen alle denkenden Rabbinen, und wird dieselbe mit besonderer Klarheit von Ahron Levi (Mitte des 14. Jahrh.*) *) Daß Ahron Levi, Berf. des Chinnuch, nicht zu identificiren ist mit Ahron den Joses Levi, Vers, des Bedek ha-Bajith und mehrfacher Schittoth zum Thalmud, ist bereits hinlänglich anerkannt, und bedarf es keines weiteren, übrigens sehr leicht zu führenden Nachweises dafür. Noch steht jedoch das Jahrhundert nicht feft, dem der Verf. des Chinnuch angehört, man rückt ihn gewöhnlich um ein volles Jahrhundert höher hinauf als im Texte angegeben und läßt ihn um 1250 schriftstellerisch wirken. Aus seinem Buche N. 330 nämlich geht hervor, daß er kurz vor dem I. 17 geschrieben, und man nimmt nun au, das sei 5017 — 1257; allein diese Stelle läßt das Jahrhundert ungewiß, trotzdem daß sie eine genaue Zeitbestimmung daran knüpft. Es heißt nämlich dort, nach Raschi werde das I. 17, nach Chananel das I. 18 ein Brachjahr sein; diese Angabe nun paßt für das Jahr 5017, also 1257 nach der Berechnung Aschers (Abodah sarah c.l § 7), der für Raschi das Jahr 5073 als Brachjahr feststellt, und nach Jakob b. Ascher (Tur Choschen Mischpat, Schemittah 6. 67 Ans.), der dasselbe für 5087 thut. Allein nach Maiwonides (Schemittah 10, 4. 6) — der jedoch stets um ein Jahr zurück ist (vgl. Karo z. St.) — ist 4936 (also 37) nach Raschi, 37 (resp. 38) nach den Geonim Brachjahr, ihm folgen die Späteren, so daß nach ihnen 5089 u. s. w. Brachjahr war (vgl. Karo zu Tur a. a. O. Jserles u. Falk Cohn zu Schulchan aruch a. a. £).). demgemäß ist dann 5117 — 1357 ein solches. Wir bleiben daher immer noch im Ungewissen, da wir nicht wissen, welcher Berechnung Ahron folgt, obgleich anzuuehmen ist, daß der Mann, welcher mit der größten Ehrerbietung die Spuren des Maim. verfolgt und ihn selbst da nicht verläßt, wo er ihm nicht innerlich zustimmen kann, auch hier Maim. nicht stillschweigend unbeachtet gelassen haben wird. Da jedoch die unbe-