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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1869-01-01 · 4 (1869) · p. Seite 266

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
7 (1869)
Issue
4 (1869)
Date
1869-01-01
Page
Seite 266 (sequence 26)
Language
German
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266 I. Plan zu einem neuen Gebetbuche. Gegend die Bitte um Regen erst sechzig Tage nach der ״Thekufah" beginne, und es ist, nach der jüdischen Quatember-Berechnung, regelmäßig an unserm fünften Decembe.r, also mitten im Chislev oder gar Anfangs TebeLH, demnach viel später als der palästinische Termin, und zwar weil für Babylonien ein Regenmangel erst um ebensoviel später fühlbar wird. Nun ist es aber folgerichtig, daß dann überhaupt ein jedes Land nach dem Bedürfnisse seines Klimas und seiner Bodenbeschaffenheit den Termin für diese Bitte selbstständig ansetze, wenn er auch noch so verschieden ausfallen sollte von dem für Palästina oder Babylonien angesetzten. Dies sagt auch Maimonides im Mischnah-Commentar ausdrücklich: ״Die Bestimmung der Mischnah gilt blos für Palästina und die ihm ähnlich beschaffenen Länder, ebenso die im Folgenden angeordneten Fasten mit dem Eintritte des stark fühlbaren Regenmangels. In anderen Ländern jedoch beginnt man mit der Bitte zu einer Zeit, wo der Regen dort erwünscht ist, und hat dieser Zeitpunkt für dort dieselbe Geltung wie der siebente Marcheschwan für Palästina, und in gleicher Weise werden auch die Fasten verrückt. Beginnt ja die Regenzeit in manchen Ländern erst mit Nißan, während in Marcheschwan Sommer ist, so daß dann die Regen nur verderbenbringend wären; wie sollte man nun da im Marcheschwan um Regen bitten? Das wäre ja, wie es Jedem bald einleuchten muß, nur Lüge und Thorheit?' Nach einer gelegentlichen, wie es jedoch scheint, nicht eorrectot*) Anführung der Gemara (bab. 14 d) soll wirklich auch eine ihn die jerus. Gem. 1, 1 ausdrücklich als den Neffen Josua's, und so ist er derselbe muthige Lehrer, welcher auch sonfl-die religiöse Unabhängigkeit Babyloniens von Palästina, dessen Selbstständigkeit namentlich in Feststellung des Kalenderwesens mit klarem Blicke und Entschiedenheit vertrat (vgl. Urschrift S. 153 f.). Die Klarheit seines Urtheils zeigt sich auch hier, indem er für Babylonien nicht einen nach dem jüd. Kalender wandelbaren Monatstag ansetzte, sondern eine astronomische' Zeit, die vom Laufe der Sonne abhängig ist und daher immer in dieselbe Jahreszeit trifft. *) Diese Stelle scheint mir nicht ganz genau zu sein; sie erscheint nämlich in ganz anderer Anwendung bab. Megillah 2 a, und eine ältere Form, die wir jerus. 1, 1 lesen, ist wohl die richtigere. Dort heißt es zu den Worten Chananiahs, eine Baraitha lehre: ,'בדא בחו^ה לאלץ אבל ב׳אי הכל לפי הזמן הכל לפי המאורע das will wohl sagen, die abweichende Bestimmung Ch.'s könne blos für außerhalb Palästinas (für Babylonien) Geltung beanspruchen, in Palästina

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