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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1869-01-01 · 4 (1869) · p. Seite 265

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
7 (1869)
Issue
4 (1869)
Date
1869-01-01
Page
Seite 265 (sequence 25)
Language
German
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Begründungen. 265 zum MußafgebeLe des ersten PeßachLages gesprochen und unterbleiben von da an (das. 2). Die Bitte hingegen beginnt später zur Zeit wenn die schlechthinige Nothwendigkeit derselben eintritt, was erst am dritten oder am siebenten Marcheschwan der Fall ist, und sie wird reeitirt nach dem Einen bis zum Ende des Peßachfestes, nach dem Andern gar bis zum Ende des Monats Nißan (das. 2—4, vgl. Nedarim 8, 5). Wenn die Endfrist für die Bitte in der Mischnah später hinausgeschoben wird als die für das Lob, so hat Dies offenbar denselben Grund, welcher auch den Anfangspunkt jener später eintreten läßt. Das Lob nämlich wird innerhalb der Zeitgränzen gesprochen, während welcher in einem gesegneten Jahre der Regen fällt, und das ist vom (Anfänge oder) Ende des Hüttenfestes bis zum Anfänge des Peßach; tritt der Regen erst später ein, so ist das Jahr freilich kein gesegnetes, aber der früher ausgebliebene Regen kann ja doch noch immer insoweit ersetzt werden, daß keine Hungersnoth erfolgt, wenn auch der Ertrag dann nur ein mittelmäßiger oder karg ausreichender wird. Die Nothwendigkeit eines solchen Regens nun beginnt mit dem dritten oder siebenten Marcheschwan, sie steigt dann immer zunehmend bis zum Ende des Peßach oder des ganzen Monats Nißan; ist auch dieser vorübergegangen ohne Regen, so ist das Jahr ein Nothjahr, wenn auch Regen später eintrifft (das. 7). Es sind demnach mit Recht zwei verschiedene Zeiträume für Lob und Bitte angesetzt?) Allein alle diese Zeitbestimmungen haben doch offenbar nur ihre Anwendbarkeit für Palästina und ähnlich beschaffene Länder, in welchen der Regen gerade um diese Zeit segensreich oder nothwendig ist; ein anderes Klima verlangt ganz andere Zeiten für den Regen. Das fühlte mambereits in Babylonien, als dort die thalmudische Gelehrsamkeit sich zur Selbstständigkeit erhob. So lehrte denn Chananiah, Neffe Josua's*) **), daß in dortiger *) Die Gemara kennt zwar auch eine Ansicht, die nach demselben Lehrer (Juda) die Termine für das Aufhören von Lob und Bitte auszusprechen unterscheidet; da sie jedoch den Grund der Unterscheidung nicht angiebt und nicht zu erkennen scheint, so ist ihr eine solche überhaupt unwahrscheinlich, im Gegentheile meint sie, daß wenn man das Lob nicht ausspreche, man umsoweniger Veranlassung habe die Bitte auszusprechen. Sie glaubt deßhalb, daß hier eine Meinungsverschiedenheit unter verschiedenen Lehrern sei. Dies ist jedoch gewiß unrichtig, was schon der noch spätere Termin Meirs für die Bitte und die Vergleichung mit Nedarim 8, 5 ergiebt. **) Während die bab. Gem. 10 a. ihn CH. schlechtweg nennt, bezeichnet

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