Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 7 (1869)
- Issue
- 3 (1869)
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 166 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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166 1• Thesen für die Leipziger Versammlung. stellung dieses Beschlusses wird ausgeführt, und der Wiederverheirathung der Geschiedenen steht dann kein Hinderniß entgegen; 6. Auch die Wiederverheirathung einer geschiedenen Frau mit einem sog. Kohen oder Aharoniden ist zulässig. 3. Ueberhaupt sind die besondern Vorschriften über die den Kohen beschränkende eheliche Verbindung aufgehoben; namentlich ist die Verehelichung desselben mit einer Proselhtin als zulässig zu erklären. C. Höhere Lehranstalt. Als höchste Aufgabe im Interesse der wissenschaftlichen Erkenntniß des Judenthums betrachtet die Versammlung die Gründüng einer höheren Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthums und stellt sie sich selbst als einen ihrer wesentlichsten Zwecke, die allgemeine Betheiligung an der Herstellung und Erhaltung derselben zu erwecken. Sie erklärt, daß deren Bedeutung sich nicht darauf beschränken darf, die Heranbildung junger Männer zu künftigen Lehrern und Verkündern der Religion (Rabbinern) zu erzielen, sondern daß sie zugleich eine Pflegestätte der freien wissenschaftlichen Erkenntniß sei, welche, ungehemmt von dem durch die Vergangenheit beherrschten augenblicklichen Bedürfnisse, berufen ist, das Judenthum in seiner geistigen Macht zu ergründen und ihm seinen berechtigten Einfluß auf die gesammte geistige Entwickelung zu gewinnen. D. Zusammenhang unter den Gemeinden. Für das Gemeindeleben ist vorzugsweise ins Auge zu fassen, wie der Wohlthätigkeüssinn, welcher sich zu unserer tiefsten Befriedigung unter den Juden fort und fort als ein reicher unerschöpflicher Segensquell erweist, vor der Zersplitterung in seinen Aeußerungen bewahrt wird und durch zweckmäßige Einrichtungen zu fruchtbarer Verwendung gelangt. Namentlich sollen die Drittel erwogen werden, wie durch Concentratien der Kräfte größeren allgemeinen Nothständen abgeholfen und vorgebeugt werde durch Beförderung der Bildung, durch Ermöglichung der Uebersiedelung aus Orten, welche, von Armen überfüllt, keine Gelegenheit zur selbstnährenden Thätigkeit bieten, in andere, welche der Arbeit einen einträgkicheren Lohn verheißen u. dgl. Die Anwendung dieser Mittel ist z. B. bereits von dem gegenwärtigen Nothstande in westlichen Theile Rußlands geboten; die Errichtung von Armenverbänden, wechseln-