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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1869-01-01 · 3 (1869) · p. Seite 164

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
7 (1869)
Issue
3 (1869)
Date
1869-01-01
Page
Seite 164 (sequence 4)
Language
German
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I. Thesen für die Leipziger Versammlung. 1. Die Scheidung zwischen Israel und den anderen Völkern, welche ehedem bestanden, hat kein Recht im Gebete ausgedrückt zu werden, während eher die Freude auszusprechen wäre, daß solche Schranken immer mehr fallen. 2. Das Hochgefühl des edlen geistigen Berufes muß einen jeden Schein der Ueberhebung meiden, sich von einem jeden Seitenblicke auf ״andere Völker^ frei halten. 3. Der Blick in die Zukunft soll die frohe Hoffnung erwecken aufdie Vereinigung d es ganzen Menscheng es chlech- Les in der Wahrheit, der Gerechtigkeit und dem Frieden. Der Glaube aber an die Wiederherstellung eines jüdischen Staates in Palästina und dem entsprechend an den Aufbau eines Tempels in Jerusalem als eines Einigungspunktes für Israel, an die Sammlung der Zerstreuten und Alles, was mit einer solchen Restauration entschwundener Zustände zusammenhängt, ist in unserem Bewußtsein gänzlich erloschen. Der Ausdruck einer solchen Hoffnung im Gebete, die Bitte um deren Erfüllung wäre eine nackte Unwahrheit. 8. Ebenso ist mit dem ganzen Fortschritte der Zeit diejenige Vorstellung unverträglich, daß unser Gottesdienst dereinst wieder zum Opferdien st werde. Mag auch etwa das Opfer in alter Zeit der adäquate Ausdruck der Gottesverehrung gewesen sein, so ist dasselbe schon längst einem geistigeren Gottesdienste gewichen und seine Wiedereinführung undenkbar. Stellen, welche auch nur entfernt an die ehemaligen Menschenopfer erinnern, die dem Judenthume jeder Zeit ein Greuel waren, müssen aus dem Gebetbuche gänzlich schwinden. Aber auch die Lhierischen Opfer haben kein Recht mehr als eine zu ersehnende Institution der Zukunft hingestellt zu werden; ebensowenig enthält die Erinnerung an dieselben, wie sie ehemals dargebracht worden, irgend ein Moment religiöser Erhebung. Auch davon muß das Gebetbuch frei bleiben. B. Die Ehegesetze. Als ehegesetzliche Thesen werden vorgeschlagen:!.Die Institution der Chalizah hat sich überlebt und ist deren Vornahme in allen Fällen entbehrlich.

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