Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 8 (1870)
- Issue
- 2-3 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 230 (sequence 150)
- Language
- German
- Belongs to
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230 Umschau. feine zu einer nach ihrem Sinne eintretenden verbotenen Handlung kommen zu lassen, mag sehr naiv sein, störte vielleicht auch den nüchternen Sinn der Babylonier, so daß sie eine andere Auskunft suchten; aber wer darin die Absicht einer Verspottung wittern will, der betrachtet den Thalmud mit den Augen der Gegenwart und mißt ihn nicht mit dem Maßstabe seiner Zeit. Hr. W. jedoch betrachtet mit seinem modernen Bewußtsein noch andere solche Mittheilungen in der jerus. Gern., an denen deren Berichterstatter gewiß nicht den geringsten Anstoß nahmen. So wenn dieselbe zu Jebamoth 4, 11 erzählt, daß ein Mann an zwölf Wittwen seiner Brüder die Leviratsehe vollzogen habe, indem eine jede derselben die Erhaltung des Hausstandes für je einen Monat des Jahres übernommen habe, während für den ungefähr alle drei Jahre eintretenden Schaltmonat Rabbi die Verpflegung über sich genommen habe. Auch hier mag es sein, daß die Babylonier mit Willen diese abenteuerliche Erzählung ignorirten, aber den Erzählern im Jeruschalmi war es sicher um keinen Spott zu thun. — Ebensowenig verräth die Art, wie j. Moed katon 3, 1׳ und Nedarim 9, 1 die Auflösung unverständiger Gelübde durch sehr eigenthümliche Mittel ermöglicht, die übrigens, wie Hr. W. selbst bemerkt, auch der bab. Gemara (Ned. 23 a) nicht fremd sind, eine versteckte Ironie. Der Spott, meint Hr. W. jedoch, trifft besonders den R. Me'ir, von dem, und zwar blos nach dem jerus. Thalmud, ein Diener diese sonderbaren Mittel gelernt habe oder gar durch den Gebrauch seines Stockes diese Weisheit sich angeeignet. Auch hier aber nehmen nur wir Anstoß, nicht aber die alte Zeit. Daß Me'ir den Karären besonders verhaßt gewesen, er auch sonst in der jerus. Gemara verspottet werde, ist eine irrige Behauptung, auf die wir noch zurückkommen werden. In Betreff der Lösung von Gelübden hat aber die jerus. Gem. gewiß Recht, wenn sie die möglichste Erleichterung derselben gerade ihm beigelegt, denn ihm eben gehört auch der Ausspruch an, daß es besser sei gar kein Gelübde auszusprechen als zu geloben und zu erfüllen (vgl. diese Ztschr. Bd. I S. 55 f.) 1). Also gerade daß Meir hier vorkommt, bürgt für das Alter des Berichtes. 0 Ihm legt diese Ansicht auch bei Sifre zu 5 Mos. 23, 23 (6 265 und Jalkut das. § 935) sowie Thoßestha Chullin c. 2, und die Verwechslung der Autoritäten, wie sie nach j. Nedarim 1, 1 auch Wajikra rabba 6. 37 hat, ist irrig.