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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1870-01-01 · 2-3 (1870) · p. Seite 229

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
8 (1870)
Issue
2-3 (1870)
Date
1870-01-01
Page
Seite 229 (sequence 149)
Language
German
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Wiesner: jerus. Thalmud. 229 Ehrerbietung zu behandeln. Allein bleiben wir bei der in Rede stehenden Stelle, fragen wir auch nicht, welches Interesse die Karäer daran haben konnten, gerade den Schammaiten ein so wildes und gewaltsames Verfahren anzudichten, während sie doch jedenfalls den Hilleliten noch weit mehr gram waren; halten wir uns an den Inhalt der Stelle. Ist dieser wirklich der jerusalemischen Gemara ausschließlich eigen? Vielleicht in der Schroffheit des Ausdruckes, der in der babylonischen etwas milder klingt, allein in der Sache stimmt diese vollkommen überein (17 a): ״Sie (die Schammaiten) pflanzten Schwerter auf im Lehrhause und sprachen: Herein mag ein Jeder kommen, aber Keiner hinaus, und an diesem Tage war Hillel vor Schammai gedemüthigt gleich einem Schüler/' Worin unterscheidet sich nun wesentlich der Bericht der babyl. Gemara von dem der jerusalemischen, welche eine plumpe, absichtlich schmähende Erdichtung der Karäer sein soll? Wenn hier in der jerus. Gem. keine Absicht zur Schmähung der Schammaiten und Hilleliten gefunden werden kann, so auch anderswo kein Spott über ihre Aussprüche. Die Mischnah Jebamoth 6. 1 Ende spricht mit der ganzen diplomatischen Feinheit, welche den Redactor der Mischnah kennzeichnet, von der friedlichen Gesinnung, welche die Schammaiten und die Hilleliten trotz ihren so vielfach abweichenden praktischen Vorschrifen bewährten, und so hätten sie auch unter einander zu heirathen nicht unterlassen, obgleich die Einen Ehen erlaubten, welche die Andern als Blutschände erklärten. Diese Connivenz ist beiden Gemaren auffallend; wo es sich um Jncest handle, meinen sie, sei eine solche Weit- Herzigkeit nicht am rechten Orte. Die bab. Gemara will nun die Nichtberücksichtigung von Vorschriften, die für die Einen so bedeutungsvoll waren, in der Weise beseitigen, daß sie meint, man habe einander gegenseitig Mittheilung gemacht, wenn eine Ehe eingegangen worden sei, die den Andern als verboten gegolten habe, und so habe man sich dann wohl der Verehelichung mit einer solchen Familie enthalten, aber doch keineswegs der mit allen Gliedern und Anhängern der Schule. Die jerus. Gem. hingegen sagt, Gott habe die Parteien behütet, so daß der Fall, daß solche gegenseitige Verschwägerung, welche den Ansichten der einen Schule hätte Gewissensskrupel machen müssen, nicht vorgekommen sei. Diese Voraussetzung, wonach Gott sich in's Mittel geschlagen, um bei dem friedlichen Verkehre der im Gesetze streitigen Schulen es für

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