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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1870-01-01 · 2-3 (1870) · p. Seite 169

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
8 (1870)
Issue
2-3 (1870)
Date
1870-01-01
Page
Seite 169 (sequence 89)
Language
German
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Schorr: He-Chaluz. 169 fischen Alterthums die Aufstellungen Hrn. Sch.'s einer unbefangenen Prüfung und Sichtung unterwerfen würden; Hr. Sch. beklagt sich darüber (S. 86), daß die christlichen Gelehrten jüdische Schriften so wenig beachten. So Wohl begründet dieser Vorwurf ist, insofern namentlich das theologische Gebiet in Betracht kommt, so ungerecht ist die Anforderung an Männer, welche das iranische Studium pflegen, daß sie des neuhebräischen Styles kundig sein und Schriften, die in diesem künstlichen Dialekte abgefaßt sind, benützen sollen. Vielmehr hat man das Recht zu verlangen, daß jüdische Gelehrte, welche innerhalb der neueren Wissenschaft stehn, in deren Anschauungen geistig leben, auch ihre dahin bezüglichen Arbeiten in einer lebenden Sprache abfassen. Das Neuhebräische kann und darf höchstens nur zur Vermittelung unter denjenigen jüdischen Gelehrten dienen, die ihre Bildung auf der Grundlage des ganzen historischen jüdischen Literaturgebietes gewonnen haben. Will Hr. Sch. seine parsischen Studien diesem Kreise zugänglich machen, so mag er dieselben in das neuhebräische Gewand kleiden; aber freilich wird er dann Wenige finden, die ihm zu folgen wissen, die die Vorbereitung haben, seine Behauptungen wenigstens insoweit zu controliren, um sich ein Urtheil bilden zu können. Wenn er jedoch sein Augenmerk auf den Kreis von Sachkennern richtet, wenn er mit Spiegel und Andern sich auseinandersetzen will, so muß er mit ihnen auch in ihnen verständlicher Zunge Verkehren. Dann würden auch wir Andern, die wir dem Zend, Pehlevi u. s. w. fern stehn, durch die vor uns geführte Rede und Gegenrede zur Klarheit gelangen. Bis dahin müssen wir unser Urtheil suspendiren und können höchstens unser Bedenken äußern, wenn die Untersuchung in das uns bekanntere Gebiet fremdartige Elemente einzuführen sucht. Wie bemerkt, habe ich bereits früher Verwahrung eingelegt gegen die zu weit getriebenen gesetzlichen Entlehnungen, welche das Judenthum aus dem Parsismus gemacht haben soll. Dasselbe gilt von den sprachlichen Erklärungen. Es ist natürlich, daß in die Sprache der Juden zur Zeit als sie unter parfischer Oberherrschaft standen, manche Worte aus der Sprache des herrschenden Volkes eingedrungen find und dort dauerndes Bürgerrecht gewonnen, auch dann sich erhalten haben, als der Einfluß des Parsismus längst geschwunden war. Wir werden uns daher nicht Wundern, wenn auch später Würdenträger, Beamte u. s. w. ihre alten par-

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