Mannheim
Compact Memory

Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1870-01-01 · 2-3 (1870) · p. Seite 96

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
8 (1870)
Issue
2-3 (1870)
Date
1870-01-01
Page
Seite 96 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2420973-2421001-2421003--2361-2423293
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

96 H. 5. Wiederverheirathung einer Wittwe ehelichen Umgang Schaden geschehen. Die Besorgniß wird aber keines- Wegs auf die Säugerin oder die Schwangere überhaupt ausgedehnt, so daß ihr der eheliche Umgang auch mit dem lebenden Manne, dem Vater des Kindes, verboten würde. Wenn ein solches Verbot nicht bei der Säugerin aufgestellt wird, könnte man annehmen, man habe zu der Sorgfalt des Vaters genügendes Vertrauen, daß er schon andere Mittel anwenden werde zur Erhaltung des Kindes oder zur Kräftigung der Frau, während man bei dem Stiefvater Rücksichtslofigkeit befürchtet. Aber auch für die Schwangere greift ein solches Verbot nicht Platz aus etwaiger Besorgniß, es möchte ihrem Kinde der fortgesetzte eheliche Umgang mit dem Vater nachtheilig werden. Zwar tritt diese Besorgniß über die Schädlichkeit eines jeden ehelichen Umganges solcher Frauen bei einem Lehrer hervor, allein er begnügt sich dennoch mit einer leichten Vorbeugungsmaßregel, während die andren Lehrer sich vollständig über diese Besorgniß hinwegsetzen. Daß dieselbe nun in diesem Falle keine Berücksichtigung findet, liegt eben darin, daß der rechtmäßige Vater im Besitze der Mutter ist und ihm somit Alles freistehen muß, während ein Fremder als ein Eindringling in den Besitz betrachtet wird 1). *) Thoß. Niddah. c. 2 enthält Folgendes: עולש נשים משמשות בבלוך קמנה מעוברת ומניקה י י * מעובדת שמא תעשה עוברה סנדל מניקה שכלא תהרוג את בנה שהיה רבי מאיר אומר דש מבפנים וזורה מבחוץ וחכבלים אומרים משמש כדרכו משכלר על "דיו שנאמר שומר פתאים ה'. Die Baraitha, welche mehrfach incorrect ist, wird von der babyl. Gemara Jebamoth 12 b und Parall., und zwar immer im Namen des babyl. Amora Bebai also wiedergegeben: ג׳נשים משמשות בנלוך קטנה מעוברת ומפיק' י מעוברת שבלא תעשה עוברה סנדל מניקה שבלא תגמול בנה וימות י י י דברי רבי מאיר וחכבלים אובלרי־ם אחת זו ואחת זו משמשת'כדרכה והולכתובלן השמים ירחמו משום שנאמר שומר פתאים ה' Nach dieser Baraitha — welche, wie ich glaube, lediglich babylonischen Autoritäten bekannt ist — verlangt Meir, daß bei dem ehelichen Umgänge einer Minderjährigen, einer schwangeren und säugenden Frau Vorsichtsmaßregeln gebraucht werden, bei der Schwängern, damit dem Kinde im Mutterleibe kein Schaden geschehe, bei der Säugerin, daß sie nicht wieder schwanger werde, ihr Kind dadurch zu entwöhnen gezwungen werde, woran dieses sterben könne. Allein jedenfalls begnügt sich Meir mit Vorsichtsmaßregeln, die den zu besorgenden Nachtheilen Vorbeugen können, will keineswegs den ehelichen Umgang unterdessen verbieten. Die anderen Lehrer aber beachten die Besorgniß gar nicht und stellen es der Vorsehung anheim, die Nachtheile abzuwenden, und so hat denn auch diese Maßregel keinen Eingang gefunden. Wenn nun dem entgegen der eheliche Umgang mit einem zweiten Ehemanne oder viel-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.