Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 8 (1870)
- Issue
- 2-3 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 95 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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vor dem zurückgelegten zweiten Jahre des׳ Kindes. 95 nicht ein Weib, das von einem Andern schwanger oder als Säugerin hinterlassen worden; in Bezug darauf heißt es (Spr. 23,10): Verrücke nicht das Gebiet der Kinder (oder: d. G. der Borzeit, welches Frühere sich abgegränzt vgl. Anm.), und dringe nicht ein in den Acker der Waisen. In etwas anderer Fassung heißt es in Sifre zu 5 Mos. 19, 141): לא תסיג גבול רעך ״י רע א בכועוא נלעוברת ״ .חבירו ובליכקת חבירר דהחוב בלדברMiba sagt: Die Worte: ״Du sollst die Gränze deines Nächsten nicht verrücken" sind an den gerichtet, der die als schwanger oder als Säugerin hinterlassene Frau eines Andern heirathen will." Es wird hier kein Termin für die Zeit gesetzt, nach deren Verlaufe erst die Säugerin geehelicht werden dürfe; die Abmahnung gilt so lange wie der Zustand dauert. Die Auffassung des Verhältnisses ist aber weniger zarte Vorsorge für das Kind als vielmehr Ausfluß einer naturalistischen Rechtsanschauung, die Mutter gilt als das Gebiet des Kindes oder des an ihm mitbetheiligten, wenn auch nun verstorbenen Vaters, so lange es in ihr oder an ihr lebt, so daß es ein unrechtmäßiges Eindringen in dieses Gebiet ist, wenn nun ein fremder Mann sich diese Frau aneignet. Diese Anschauung setzt sich selbst bei der späteren Auffassung fort. Diese nämlich macht, wie dies überhaupt das Verfahren der spätern Zeit ist, aus einer freien naturalistischen Anschauung ein Verbot, das zur Verhütung schädlicher Wirkungen gegeben ist. Sie glaubt, es könne durch eine Wiederverehelichung der Mutter die Nahrung entzogen werden, normirt deßhalb die Zeit auf 24 oder 18, resp. 21 oder 15 Monate, die bab. Gemara Jebamoth 42 und Khethuboth 60 führt dies noch weiter aus, hat auch für die Schwangere die Befürchtung, es möchte dem Kinde durch neuen gründung der Mahnung genügte (vgl. jüd. Zeitschr. Bd. I S. 54 f.). Nachdem man aber die Lesart עולם feststellte, so war das erste Hemistich nicht beweisend, und man erklärte es durch den Zusatz aus 5 Mos. 19, 14: das Gebiet, welches Frühere für sich abgegrenzt. Deßhalb ging man auch, wie alsbald iw Texte folgt, in Sifre von dem Verse in Sprüchen ganz ab und bezog sich lieber auf den im Deuteronomium. *) Diese Stelle findet sich in unfern Sifre-Ausgaben nicht, wohl aber in Handschriften, wie dies Friedmann? in seinem Commentare (§ 188 Anm. 1, 109 a) nach einem hdschristlichen Comm. mittheilt, genauer aber nach drei Handschriften David Parts in seinem Comm. (ספרי דבי רב ed. Saloniki 1799 s. 249 a).