Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 8 (1870)
- Issue
- 2-3 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 94 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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94 IT. 5. Wiederverheirathung einer Wittwe . eine jede theilweise oder verdeckte Anerkennung des bisherigen Brauches entschieden erklären. 5. Antrag, in Betreff der. Wiederverheirathung einer Wittwe, bevor das etwa zurückgebliebene Kind aus erster Ehe das zweite Jahr zurückgelegt. Am Allgemeinen kann ich mich zwar mit dem Vorschläge Landau's die Beschränkung nur bis nach Ablauf des ersten Jahres fortgelten zu lasten einverstanden erklären, da in den meisten Fällen dieser kürzere beschränkende Termin keine nachtheiligen Folgen mit sich führen wird und das Eingehen einer zweiten Ehe vor dieser Zeit, wenn nicht die dringendsten Veranlassungen vorliegen, dem natürlichen Gefühle widerstrebt. Dennoch ist es von Wichtigkeit, in Kürze auf zwei Punkte aufmerksam zu machen, nämlich erstens daß die Motive, welche der Entstehung dieses Gebrauches zu Grunde liegen, entschieden abweichend sind von denen, welche dann seine Festhaltung und Ausgestaltung bewirkten, zweitens aber daß gesetzliche Feststellungen derartiger Dinge vonSeiten der Religion, also insofern nicht Rechtsansprüche zu sichern sind — was der staatlichen Gesetzgebung obliegt — das sittliche Gefühl nicht nähren, sondern es zur juristischen Satzung abstumpfen. 1. Ursprünglich war die ganze Vorschrift eine Mahnung an den Mann, die aus einer gewissen naturalistischen Anschauung mit ethischem Hintergründe hervorging, eine Mahnung, nicht in das Gebiet eines (hinterlastenen Kindes oder eines) verstorbenen Mannes einzudringen, (das) der noch ein Anrecht an die überlebende (Mutter) Frau hat, wenn sic von dem ersten Manne entweder ein Kind unter dem Herzen trägt oder an der Brust nährt. So lesen wir in Thoßeftha Niddah o. 2 (ausgenommen jer. Sotah 4, 3): לא יעוא אדם מעוברת חברו ומינקת חברו משם שנאמר אל תעוג גבול עולם חברו ואם נשא עליו חכתוב אונלר.ובשדד! יתומים אל תבוא (לא (Jer.: אלי״ עולם אעיר גבלו ראשונים(1 ובשדד! ״- Man heirathe ף Dieser Zusatz ist eine falsche Einschaltung aus dem V. 5 Mos. 19,14 in Spr. 23, 10 — welche Thoßafoth Sotah 26 a wirklich fehlt —, die aber wohl ihre geschichtliche Veranlassung hat. Ehedem las man nämlich in Spr. 23, 10 עולים, wonach es hieß: Du sollst nicht die Grenze der Kinder, der Hinterlassenen, parallel den יתוגלים, verrücken, so daß dieser Vers zur Be-