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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1870-01-01 · 2-3 (1870) · p. Seite 93

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
8 (1870)
Issue
2-3 (1870)
Date
1870-01-01
Page
Seite 93 (sequence 13)
Language
German
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H. 4. Zur Trauung ungeeignete Tage. 93 Diese Anschauung ist es daher auch, welche die herrschende ist, weil sie eben die den Brauch allein begründende ist. Hr. Oberrabbiner vr. Landau ist daher sehr im Unrechte, wenn er die Verbindung dieses Brauches mit der Bezeichnung der Tage als unheilbringend zurückweist und dafür die natürlich einem Jeden ge- *■ läufigen Legenden als Veranlassung zur Trauer beibringt, da die Trauer allein nimmermehr einen solchen Brauch erzeugen konnte. Noch entschiedener ist er im Unrechte, wenn er in Betreff der allgemeinen Auffassung dieser Tage als unheilbringender sagt, es könne kein Brauch, ja kein biblisches Gesetz der abergläubischen Auffassung des ״Pöbels" entgehen. Er hat damit, indem er diese Auffassung als eine abergläubische, wie sie nur der Pöbel hegen kann, kennzeichnet, ein sehr hartes Wort nicht blos über sehr viele ganz gebildete Menschen, die aber doch solchen Bedenken gegenüber schwach sind, sondern über die ganze thalmudische und rabbinische Welt von R. Papa an ausgesprochen, denn sie lebte vollkommen in dieser abergläubischen Vorstellung. Beruht nun, wie nachgewiesen, der Brauch, die Trauung in der Zeit zwischen Peßach und Schabu'oth sowie zwischen dem 17. Thammus und 9. Ab zu unterlassen nicht in dem Charakter der Tage als solcher von trauriger Erinnerung, sondern in dem als Besorgniß vor Unheil erregender, ist eine solche Besorgniß in unserer Zeit nun, worin ich mit Hrn. Landau übereinstimme, als abergläubisch erkannt: so duldet das Judenthum, das alle Zeichendeuterei und Tagewählerei aufs Entschiedenste verpönt, die Forterhaltung dieses Brauches nicht seinem kleinsten Theile nach. Wir dürfen daher nicht nun über die einzelnen Tage mäkeln, für die Einen eine Erlaubniß aussprechen, bei den Anderen in der Regel die Unterlassung festhalten, um ״dem Brauche Rechnung zu tragen"; denn das hieße nichts Anderes als dem Aberglauben eine Berechtigung zuschreiben, von der man nur ein Stück abgehandelt. Ich muß daher bei meinem Anträge in seinem vollen Umfange bleiben, mich abex gegen unserm Brauche in diametralem Widerspruche steht, sie erlaubt ausdrücklich die Ehe einzugehen selbst am 9. Ab, nicht aber ein Trauungsmahl zu veranstalten. Jeruschalmi zur Mischnahstelle: אסדר לארס אשה! בערב שבת זרדא דאת אבלר שלא לעשות סעודת אירוסין דא לארם יארס שבלואל אבלר אפי' בם׳ באב יארס שלא יקדבלכו אחר.

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