Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 8 (1870)
- Issue
- 2-3 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 92 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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92 II• 4. Zur Trauung ungeeignete Tage. bei einer Trauung am Fasttage dem Bräutigam untersagt sei, von dem Weine bei der Benediction zu trinken, man vielmehr Kindern davon zu trinken gebe (חופת בתענית אסור החתן לעותרת נלכום עול ברכת נלב״עי ונותנין לתינועות). Also der Fasttag bleibt nach allen an ihm geltenden Anordnungen auch für den in die Ehe Eintretenden bestehen, aber das verhindert nicht, daß die Trauung an ihm vorgenommen werde. Wenn nun dennoch an Tagen, die das feste Gepräge als Trauertage in weit geringerem Maße als die genannten Fasttage an sich tragen, wenn nämlich an den Zwischentagen zwischen dem 17. Thammus und dem 9. Ab wie an denen zwischen Peßach und Schabuoth die Unterlassung der Trauung zum Gebrauche ge- Worden, während selbst Freudenmahle für die vorangegangene Eheschließung jede sonstige Trauerübung verdrängen (vgl. Jsserles a. a. P. c. 551 § 10 Anm.: סעודת אירוסין אוכלים בעור וטורחים יין): so muß hier ein anderes Motiv obwalten, und zwar daß man die Tage als unheilvolle betrachtet, an denen man deßhalb eine die ganze Zukunft entscheidende Handlung vorzunehmen Scheu trägt. Man müßte dieses Motiv voraussetzen, wenn es auch gar nicht erwähnt würde, indem es im allgemeinen Bewußtsein feststand und von ihm selbverständlich stillschweigend ausgegangen wurde. Allein wenn auch dieser Grund für die Unterlassung nicht besonders hervorgehoben wird, so wird doch der ganze Charakter dieser Tage ganz bestimmt dahin bezeichnet. Zu der Mischnah, welche den fruchtbaren Keimpunkt für das ganze daraus sich entwickelnde üppige Wachsthum enthält, zu den Worten nämlich: wenn der Monat Ab eintritt, schränkt man die Freudeäußerungen (Vergnügungen) ein. נלעונכנם אב נלנלעטין בעונלחת (Tha'anioth 4, 6) bemerkt in der bab, Gemara (das. 29 d) Rab Papa: deßhalb möge ein Jsraelite, der einen Rechtsstreit mit einem Nichtisraeliten hat, sich demselben im Ab entziehen, weil er in diesen Tagen schlechtes Glück hat, תילכך בר יטוראל דאית לית דינא בתדי נכרי ליטותמיט נלינית באב דריע נלזלית. Also die das Lebensgeschick betreffenden Handlungen, welche man in diesen Tagen unterläßt, wurzeln nicht in der Trauer als solcher, sondern in der spät babylonischenJ) Anschauung, daß diese Tage unheildrohend seien. ‘) Die ältere, auch palästinische Anschauung ist von diesem abergläubischen Beigeschmäcke frei, deßhalb auch hat sie gerade die Bestimmung, welche mit