Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 7 (1869)
- Issue
- 2 (1869)
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 140 (sequence 60)
- Language
- German
- Belongs to
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140 Recensionen. deren Schriften abgewiesen werden, und wenn wir auch über sie gar nichts mehr wissen, so müssen wir sie eben hinnehmen und sind vielleicht unter ihnen Verfasser von Schriften verborgen, die wir noch als Apokryphen besitzen. Anders aber verhält es sich mit nichtjüdischen Schriften; sie bieten keine Gefahr, und von ihnen heißt es, daß man sie lesen möge, wie man einen Brief liest. Also das אבל, das vor ״den Büchern das Homer" steht, ist vollkommen richtig und darf nicht mit Hrn. F. in וכל verwandelt werden. Die Schrift Sirach's wird im Thalmud allerdings oft in einer Weise citirt, daß ihre Gleichstellung mit den kanonischen daraus ersichtlich ist. Denn sie wird nicht blos so angeführt, daß man sagt: es steht im Buche Ben-Sira geschrieben (כחרב בספר בן סירא); Dies würde nichts beweisen, da diese Citirformel auch bei andern Büchern vorkommt: es steht in der Fastenchronik, in der Rolle der Frommen u. s. w. geschrieben. Allein es werden Sprüche Sirach's auch schlechtweg angeführt, ohne das Buch zu nennen, und zwar als: es steht geschrieben (כו!^ב), es wird gesagt (עוכאבלל), was lediglich von kanonischen Schriften gebraucht wird. Darnach ist S. 98 zu berichtigen. — Falsch ist auch die Deutung, welche S. 111 von der Stelle Megillah 19 a gegeben, und daher verkehrt der Schluß, der daraus gezogen wird. Dort heißt es: Wenn man das Estherbüchlein aus einem Bande vorlese, der noch andere Hagiographen enthalte: so habe man seiner Pflicht nicht genügt; dasselbe soll nämlich besonders geschrieben, nach besondern Regeln angeordnet, wie ein Brief gelegt sein, also Bestimmungen, die diesem Büchlein ausschließlich galten und ihm in gewissem Sinne einen Vorzug verleihen. Dies so darzustellen, als habe man ״die Ester- Megillah nur ungern den Ketubim angeschlossen und sie noch durch verschiedene Vorschriften als Ausnahme gekennzeichnet," ist vollständige Sinnesverdrehung. — Ein höchst seltsames Mißverständnis; widerfährt Hrn. F. S. 117. Dort ist nach Mischnah Mo6d katon 3, 4 die Rede von dem Buche des Esra oder (nach anderer Lesart), das in der 'Asarah, dem Tempelvorhofe, aufbewahrt worden, einem Bibel- oder Pentateuch-Exemplare, das als normangebend betrachtet wird. Indem dort nun die schriftlichen Arbeiten besprochen werden, welche auch in der Festwoche (an den Halbfesten) vorzunehmen untersagt ist, heißt es : man corrigirt nicht einen ein- Zigen Buchstaben selbst in dem Exemplare des Esra; das heißt: findet man in der Festwoche einen Jrrthum, der sich dennoch in