Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 7 (1869)
- Issue
- 2 (1869)
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 129 (sequence 49)
- Language
- German
- Belongs to
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Testament der zwölf Patriarchen- 129 gegengesetzten Sinne scheinen sie ihrer Gleichberechtigung Ausdruck gegeben zu haben. Ihr Priester, so sprachen sie, bestreuet einen Theil des Opferfleisches, und zwar den Altartheil, mit Salz, und indem ihr das Uebrige genießet, so ist auch dieses Euch zum Genusse Bestimmte durch die mit einem Theile des Thieres vorgenommene Salzung höher geweiht. Wohlan, auch wir nehmen diese Vorschrift auf, wir salzen ein jegliches Fleisch, das wir essen. Bekanntlich nämlich führte das thalmudische Judenthum das Gebot ein, jegliches zum Genüsse bestimmte Fleisch zu salzen. Welche Begründung hat dieses Gebot? Angeblich damit das in demselben befindliche Blut ihm entzogen werde, indem man sich sonst des Blutgenusses schuldig mache. Allein der Thalmud muß selbst zugestehn, daß das Verbot des Blutgenusses blos das wirklich im Gusse ausfließende Blut treffe, nicht einmal das nachtropfende, um soviel weniger das versteckte, in dem Fleische befindliche Blut (דם דלתכלעית דם האיב׳רים). Woher also denn doch diese durchgreisende Vorschrift? Wie mir scheint, lediglich aus dem angegebenen Grunde, es den Priestern an heiliger Vorbereitung zum Fleischgenusse gleichzuthun, ja sie noch zu überbieten, indem diese ja nur den Altartheil mit Salz bestreuten, nicht aber den zum Selbstgenuffe bestimmten, während man nun gerade das Fleisch, welches man verzehrte, salzte. — Mit der pharisäischen Einführung des Salzens (נלליחדז) verhielte es sich dann gerade wie mit der des Schlachtens (!שחיטד). Das Schlachten der Opfer wollten die Pharisäer auf der einen Seite den Priestern entzogen wissen, sie behaupteten, ein jeder Jsraelite könne diese Function verrichten, und erst der eigentliche Altardienst sei Priesterrecht (טוחיטה׳ כטוירדז בזר). Auf der andern Seite nahmen sie alle Vorsichtsmaßregeln auf, welche die Priester anwandten, um sich der gänzlichen Fehlerlosigkeit des Opferthieres zu versichern; die Priester waren es sicher, welche zuerst die Vorschriften aufstellten, nach welchen Regeln ein jedes Thier zu schlachten sei, ferner auch wann ein Thier, an dessen Theilen irgend ein kleiner Makel gefunden werde, für untauglich erklärt werden solle, und die Pharisäer nahmen nun diese Vorschriften für jedes Thier auf, wenn es auch zu gewöhnlichem Fleischgenuffe dienen sollte, um so ihre profane Mahlzeit mit den priesterlichen Opfermahlen an Heiligkeit gleichzustellen.*) Ebenso nun wurde das *) Daß die Schlachtregeln zuerst bei den Opfcrthieren angewendet worden, geht noch aus Menachoth 29 a hervor, wonach aus 2. Mos. 29, 38, Vierteljahresschrift VII. 2. . 9