Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 7 (1869)
- Issue
- 2 (1869)
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 127 (sequence 47)
- Language
- German
- Belongs to
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Testament der zwölf Patriarchen. 127 opfer darbringen (3 Mos. 16, 23), dahin erweitert worden, daß er ein solches täglich Harzubringen habe; da nun die Hohenpriester- Nachfolge eigentlich zunächst vom Vater auf den Sohn forterbte, jedenfalls aber innerhalb bestimmter bevorrechteter priesterlicher Familien blieb, so war es selbstverständlich, daß auch wenn der Hohepriester gestorben und der neue noch nicht eingesetzt war, die Familie, welche diese Würde als ihr Erbeigenthum betrachtete, dieses Mehlopfer ohne Unterbrechung aus ihren Mitteln weiter darbrachte. So, daß die Erben in diesem Falle aus ihrem Besitze das Opfer bestreiten, wird auch die Ansicht noch von Juda festgrhalten. Im Gegensätze dazu heißt es jedoch, es sei eine ausdrückliche Verordnung gewesen, daß in einem solchen Falle die Mehlgabe aus der öffentlichen Kasse bestritten werde; das Amt ist erledigt, Keiner hat bis zur Neubesetzung einen gegründeten Anspruch darauf, kein Erbe des Verstorbenen hat das Recht, eine Funktion, die an dieses Amt sich knüpft, als Familiensache zu betrachten, es ist lediglich Sache des ganzen Volkes: ותנאי בית דין הוא על כד!ן גדול טומת טותדא מנחתו קריבה מטול צבור רבי יהוח־ז אוניר מטול יורטוין. Eine zweite derartige Anordnung ist, daß obgleich die Asche der rothen Kuh als das heiligste Sühnemittel galt (4 Mos. 19, 9 ff), dennoch eine jede sonstige Verwendung dieser Asche nicht als sträfliche Entweihung eines Heiligthums verpönt sein solle: ועל דפרד טולא ידו מועלין באפרד. Die Mittel und Stoffe zu heiligen Priesterverrichtungen sollten eben, solange sie nicht dazu verwendet werden, keine besondere Weihe enthalten, wenn sie auch die Bestimmung hatten, gelegentlich höheren Verrichtungen zu dienen und man daher glauben sollte, sie seien als dafür vorbereitet auch im ruhenden Zustande mit Heiligkeit zu umkleiden. Daffelbe gilt nun von dem Holz- und Salzvorrathe, welcher zum Tempelgebrauche bestimmt war; die Priester sollten sich dessen auch zu profanen Privatzwecken bedienen dürfen:על דמלח ועל דעצים טוידיו דבדנים נאותים בדן. Auch hier tritt wieder das Bestreben hervor, dem Tempelsalze den Charakter der Heiligkeit zu entziehen. Die Thoßeftha ^Menachoth c. 6. babhl. Menachoth 21 d) sucht auch hier diese gemeine Behändlung des Salzes zu beschränken; allein die als Anordnung des Beth-Din erhaltene Tradition offenbart uns die Strebungen der damaligen Zeit in correkter Weise, während die spätem Versuche den klaffenden Zwiespalt zu übertünchen suchen. So wird demnach selbst beim Mchlopfer die Salzbestreuung