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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1869-01-01 · 2 (1869) · p. Seite 92

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
7 (1869)
Issue
2 (1869)
Date
1869-01-01
Page
Seite 92 (sequence 12)
Language
German
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92 I Unterlassung der Trauung zwischen Peßach u. Schabuoth Talmud heißen, sie starben zwischen Peßach und Azereth, sondern ״von Peßach bis Praß hazereth" und Praß bedeutet die Hälfte der dem Feste vorangehenden 30 Tage, also 15 Tage vorAzereth, von welcher Zeit ab unter R. Akibas Schülern ein Todesfall nicht mehr vorgekommen. *) Beide Gründe sind jedoch durchaus nicht stichhaltig. Der erste nicht, weil, wie bereits R. Jerucham**) und R. Josua ibn Schoeb***) im Namen der Tosaphot bemerken, die angeführte Berechnung blos nachweist, daß von den 49 Omertagen nach Abzug jener 17 Tage überhaupt nur 32 für die Schließung von Ehen ungeeignete Tage übrig bleiben, keinesweges aber die Volkssitte erklärt wird, daß man den 33. Omertag als Ausnahme betrachtet, oder daß gar, wie die Gesetzeslehrer behaupten, von diesem Tage ab bis zum Azereth Hochzeitsfeste zu feiern gestaltet wäre. Zufolge des zweiten Grundes aber müßte nicht bereits am 33., sondern erst am 35. Tage zu heirathen erlaubt sein, weil ja erst dieser der 15. Tag vor dem Feste ist. Demnach ist es nothwendig, eine andere Ursache für die Ausnahmestellung des 33. Omertages aufzusuchen. Diese ist auch leicht zu finden, wenn man in Erwägung zieht, daß der Volkssitte gemäß noch in der Gegenwart trotz der Erlaubniß der späteren Gesetzeslehrer, von diesem Tage ab Hochzeiten zu feiern, nur der 33. Tag zu solchen Feierlichkeiten benützt wird, an den anderen Tagen des Monats Jjar aber bis zum Neumondstage des Siwan nach wie vor Eheschließungen gemieden werden. Wie nehmlich nach obiger Erörterung der Brauch zwischen Peßach und Azereth sich des Heirathens zu enthalten, nicht mit den Omertagen, sondern mit dem Monat Jjar, dem jüdischen Substituten des römischen Mai, in Verbindung steht, so hängt auch die Ausnahme nicht mit dem 33. Tage des Omer, sondern mit jenes Monats 18. Tage zusammen, auf den immer der 33. Tag *) Hefter fteibe Gründe vgl. Sepher adam wechawa 5, 4. Joseph Karo (Beth Josep) und Moses Isserles (Darke Mosch eh) zur ftetr. St. des Tur or. Chaj. u. m. a. — Uefter Praß vgl. Schkalim III, 1. Hal. 1. — **) Seph. ad. wech. a. a. O. und ***) Joseph Karo a. a. O., an beiden Stellen werden nur 16 Aftzugstage aufgezählt, der Neumondstag Siwan nehmlich nicht mitgerechnet, so daß der 34. Tag erst als Ausnahme erscheint. —

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