Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 7 (1869)
- Issue
- 2 (1869)
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 91 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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…/2420973-2421005-2421007--2032-2423206- Visual Library
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ist heidnisch. 91 Brauches nicht: Es ist Volkssitte im Monat Jjar nicht zu heirathen," sondern es ist Volkssitte zwischen Peßach und Azereth nicht zu heirathen, weil der Talmud erzählt, 24,000 Schüler R. Akibas sind zwischen Peßach und Azereth gestorben," obgleich diese Sitte sich wie heut zu Tage so auch damals nur auf den Monat Jjar erstreckte. Die Auffindung dieses plausiblen Grundes aber, der die betreffende Zeit nicht nur als eine gefahrvolle rechtfertigte, sondern gleichzeitig zu einer Tr au er zeit stempelte, wurde später die Veranlassung zu einem zweiten Brauche, den, wie aus R. Natronajs Gutachten klar hervorgeht, die früheren Geschlechter durchaus nicht kannten. Ich meine hier den Brauch, sich, wie in einer Trauerzeit überhaupt, den Bart nicht zu scheeren. Außerdem hatte die Angabe jenes Grundes zur Folge, daß man unter dem unbestimmten ta^mudischen Ausdrucke ״zwischenPeßach und Azereth" bald die ganze Zeit vom 2. Tage Peßach bis Azereth verstand und somit alle Tage des Omerzählens als den Eheschließungen gefährlich betrachtete, wie dieß aus allen Religions- Codices hervorgeht. Gegen diese Anschauung stritt indesien der herrschende Brauch, der sich, wie bereits oben bemerkt, nur auf den Monat Jjar beschränkte. Um diesen Widerspruch zu lösen, gab man als Entschuldigungsgrund die Bestimmung an, daß im ganzen Monate Nissan, und vom Neumond Siwan ab bis Azereth das sögenannte Taehnun=©cbet nicht recitirt werde, weshalb diese Tage gleichsam als Halbfesttage erscheinen und demnach gegen die drohende Gefahr gefeit seien. Merkwürdig bleibt indessen die exceptionelle Stellung des 33. Tages im Omer, ל״ג בעוניר, von welchem ab selbst der strenge N. Moses Jsserles, «"»1, die Hochzeitsfeier gestaltet, und an welchem bekanntlich Ehen geschlossen werden. Die späteren Gesetzeslehrer strengen sich allerdings an diese Erscheinung zu erklären. Die Einen bemerken, es blieben nur 32 Tage übrig, wenn man die 7 Peßachtage, die 7 Sabbathe zwischen Peßach und Azereth und die 3 Neumondstage des Jjar und Siwan, also 17 Tage von den zu zählenden 49 Omertagen abziehe, weshalb denn vom 33. Tage ab zu heirathen erlaubt sei. Die Anderen motiviren dies durch eine Variante im Midrasch bezüglich des Todes der Schüler R. Akibas. Hier soll es nehmlich nicht wie im