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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1869-01-01 · 2 (1869) · p. Seite 89

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
7 (1869)
Issue
2 (1869)
Date
1869-01-01
Page
Seite 89 (sequence 9)
Language
German
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ist heidnisch. 89 schließen, obgleich dieser herrliche Monat mit seinen Blumen und Zephyren, in jeder Beziehung für eine solche Feier so sehr geeignet erscheint. Es wurde besonders der Ehe Marias (Maria Stuarts) mit dem ruchlosen Grafen von Bothwell vorgeworfen, daß die Vereinigung in diesem verbotenen Monat geschlossen worden. Dieses Vorurtheil wurzelte bei den Schotten so tief, daß im Jahre 1684 ein Verein von Schwärmern, Gibbiten genannt, den Vorsatz faßten, ihm, unter einer langen Reihe von Fest- und Fasttagen und papistischen Ueberbleibseln, zu entsagen, u. 's. w. Diese Beanstandung einer Hochzeitsfeier in dem heitern Monat Mai, der gerade für das Freien vortheilhaft erscheint, ist ebenfalls den römischen Heiden entlehnt, was, wenn es jenen Fanatikern bekannt gewesen wäre, sie wol noch mehr angefeuert hätte, gegen die Uebung dieses Brauches ein Anathema zu schleudern. Die Alten haben es uns als Regel hinterlassen, daß nur schlechte Frauenzimmer in diesem Monat heirathen." Uebrigens hat sich, wenn auch nicht jener Brauch, so doch der ihm zu Grunde liegende Wahn, daß der Mai gleichsam ein Spukmonat der bösen Geister sei, von Roms Geistesboden auch in den deutschen verpflanzt. Wenigstens erkennt Sold an in seiner Geschichte der Hexenprocesse*) in dem Volksglauben an die durch Göthes Faust klassisch gewordene Walpurgisnacht,!die Nacht vom 30. April zum 1. Mai, in welcher die Hexen auf dem Blocksberg ihren Sabbath feiern, und außerdem noch in andren, während dieser Nacht in mancher Gegend Deutschlands geübten, den Spuk bannenden Volksbräuchen, ein Erbe des alten, an den Mai geknüpften römischen Aberglaubens. Und sollten die Juden, die Jahrhunderte lang mit den Römern im engsten Verkehre, unter ihrer Herrschaft standen, und von denen viele Tausende in Rom und römischen Reichen lebten, von diesem römischen Aberglauben nicht auch insicirt worden sein, sie, die schon in Babylon den Glauben an neckende, erschreckende und Schaden bringende böse Geister in sich ausgenommen und auf heimischem Boden gehegt und gepflegt hatten? sollten die Sclaven oder Freigelassenen im Lande ihrer Besieger der Landessitte zum Trotz, im Mai Ehen geschlossen haben? — Credat Judaeus Apella! — 0 S. 242 ff.

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