Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 8 (1870)
- Issue
- 1 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 68 (sequence 71)
- Language
- German
- Belongs to
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68 V. Alfred Stern. Man hat wohl mit Recht vermuthet, daß die Mäßigung, mit welcher der Frankfurter Rath seine angegriffenen Juden zu decken suchte, nicht allein von den Geboten der christlichen Liebe und der allgemein-menschlichen Moral, sondern zum guten Theil vom Vortheil diktirt worden sei, welcher oft einen stärkern Zwang ausübt, als jene mehr idealen Motive.x) Je ungestörter die Judenschaft ihrem Gewerbe nachgehen konnte, eine um so größere Einnahme konnte die städtische Kasse aus der jährlich zu entrichtenden Abgäbe hoffen. * 2) Auch darf man vermuthen, daß die Bedrängten in ihrer Noth das einzige Mittel, welches ihnen zu Gebote stand, um sich zu retten, nicht unversucht gelassen haben werden: Geschenke an die Rathsherrn. Sind doch Geschenke an den Rath von beinahe 6000 Gulden für den Zeitraum der Jahre 1375—1390 nachweisbar. 3) Sucht man sich aus den mitgetheilten leider nur dürftigen Thatsachen ein Gesammturtheil zu bilden, so wird man sagen müssen, daß sich mancher Orten bei den in Gährung gerathenen untern Ständen Deutschlands durch Wort und That die entschiedenste Feindschaft gegen die Juden gezeigt hat, und daß, soweit ersichtlich, die Fürsten und Edlen nicht geneigt gewesen sind, dieser Feindschaft mit männlicher Stirne entgegenzutreten. Mit einem Wort: Den Juden fiel die unglückselige Rolle zu, welche in einem Kriege dem friedlichen Landbewohner nur zu oft zu Theil wird, zwischen zwei feindliche Heere zu gerathen und statt wenigstens von einem geschützt zu werden, mit Leben, Hab und Gut beiden Preis gegeben zu sein. 4) Zwar darf nicht verschwiegen werden, daß bedeutende Schaaren der aufgestandenen Bauern, wie namentlich die des Thomas Münzer und des Müller von Bulgenbach, soweit wir sehen, ihre Waffen gegen die Juden nicht erhoben haben, und man wird immer hervorheben müssen, daß bei der furchtbaren Aufregung der Geister die Bauern im Allgemeinen sich in engen Schranken gehalten haben. — Indessen soviel wird klar sein, daß das Urtheil Zimmermanns, ״die Juden hätten im Bauernkrieg keinerlei Mißhandlung erfahren," ebensowenig haltbar ist, wie sich für Mutians Behauptung, ״die *) Kriegk a. a. O. S. 148. 2) Kriegk a. a. O. S. 433. 3) Kriegk a. a. O. S. 434. 4) s. a. Graetz Geschichte der Juden Bd. 9 S. 296.