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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1870-01-01 · 1 (1870) · p. Seite 66

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
8 (1870)
Issue
1 (1870)
Date
1870-01-01
Page
Seite 66 (sequence 69)
Language
German
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66 V. Alfred Stern. Aschaffenburg berührte und, wie der Rath von Frankfurt am 4. Mai vernommen hatte, die unverhohlene Absicht hegte, die Juden und Deutschherrn in Frankfurt zu vertilgen. Dieser Vorsatz wurde von einem großen Theil des Pöbels mit fanatischer Freude begrüßt, und von innen wie von außen lauerte die Mordlust auf ihre wehrlosen Opfer. — Auch jetzt suchte der Rath das drohende Unwetter nach Kräften von den Häuptern der Gehaßten abzuwenden. In einer schriftlichen Ansprache, welche er der Bürgerschakt vorlesen ließ (5. 6. Mai), machte er darauf aufmerksam, daß man ja mit den Juden in Frieden stehe und sie daher schützen müsse. Zudem solle man bedenken, daß bei den Juden viele Güter von Kauf.euten, welche die Messe besuchten, und von andern Personen hohen und niedern Standes deponirt seien, und daß der Verlust solcher Güter nur Sorge und Nachtheil für die Stadt, ja vielleicht Gefahr für ihre Privilegien nach sich ziehen werde. x) Indessen war es doch ein Glück, daß der Rath nicht in die Lage versetzt wurde, die Standhaftigkeit und die Humanität seiner Mitbürger auf die Probe stellen zu müssen. Denn selbst die gemäßigtsten Zünfte erklärten, zur Beschützung der Geistlichkeit und der Juden würden sie sich nicht hergeben, und die Gefahr für diese war erst beseitigt, als die Wogen des bäurischen Heeres eine andere Richtung genommen hatten. — Den besten Einblick in die Stellung der Juden sowohl zum Rathe wie zur gemeinen Bevölkerung Frankfurts gewähren einige Sätze aus den Artikeln, welche die Bürgerschuft dem Rathe zur Annahme vorlegte. Hrer wird dem Rathe die Begünstigung der Juden vorgeworfen und eine Aenderung der Vorrechte der Juden begehrt. * 2) Zuerst *) Kirchner a. a. O. S. 37 Zimmermann II S. 82 Kriegt a. a. O. S. 175. 2) Kirchner a. a. O. S. 513 druckt die 46 Artikel der Frankfurter ab. Hier lautet Art. 12: ״Das keynen Juden in eynichen weg, solcher unlitlicher großer Wucher, darin sie den armen man beschweren, auch zu kauffen und verkauffen gestat soll werden, und wo etwas gestoles hinder Yen erfunden würd das der burger were, sollen sie das on gelt, wider zu geben schuldig seyn, was aber von alten kleydern, und sunst bey yenen verstanden were, mögen sie das gantz und halbe tucher und nit mit der elen verkauffen." Art. 25: ״Ist küntlich und war, das manchem armen man, das seyn unter den Juden verbrant, und zum theil von den Juden behalten, und anders wohin verkaufft worden ist, und ist rechtlich darumd gehandelt nnd doch keyn urtheyl (nicht vrtheyl wie bei K. steht) erlangt, darumb bitten wir, solch urtheil wie gestalt, herauß zu weysen was recht, wie gebetten ist? '

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