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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1870-01-01 · 1 (1870) · p. Seite 55

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
8 (1870)
Issue
1 (1870)
Date
1870-01-01
Page
Seite 55 (sequence 58)
Language
German
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IRI
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die Gerim. 55 auf die Behandlung der Kinder der Heiden von Israelitinnen, wahrscheinlicher, als die Annahme, daß die Furcht, das Judenthum möchte gleichsam als Brücke für den Uebergang zum Christenthum benutzt werden, dabei maßgebend gewesen sei 1). Zur Zeit der größten Strenge bedurfte es einer solchen Zwischenstation nicht mehr, da das Christenthum, wenn auch nicht ganz, doch immer mehr zur Herrschaft gelangt war, und der Uebertritt zum Judenthum jedenfalls gefährlicher, als der zum Christenthum war. Außerdem war dem Heiden der unmittelbare Uebertritt zum Christenthum durch die Aufhebung der Beschneidung und der Speise- und Reinigungsgesetze, sowie der rabbinischen Strenge des Sabbathgesetzt weit leichter als der Uebertritt zum Judenthum gemacht. Der einzige Grund, der den Heiden in jener Zeit des äußerlich gedrückten, im Innern von strengen, gehäuften Ritualgesetzen erschwerten Judenthums bewog, konnte nur die erhabene, zu allen Zeiten mit gleicher Consequenz festgehaltene, die tiefsten Geister allerdings mächtig ergreifende Lehre von dem ewig - einzigen, rein geistigen Gotte sein, die aber ja gerade durch den Uebertritt zum Christenthum wieder getrübt worden wäre, da um diese Zeit der Strenge der Ebionitismus längst unterlegen und das Heidenchristenthum mit seiner Vergötterung Jesu zur alleinigen Geltung gelangt war. — Noch ein anderes Moment, das bei diesen Erschwerungen des Uebertritts unläugbar hervortritt, darf um so weniger übersehn werden, als es auch für unsere Zeit noch das entscheidende bleibt, wir meinen das sittliche Moment. Von tiefem sittlichen Sinn zeugt schon die Forderung der Ueberzeugung bei dem Convertiten. Es sollte mit dem Heiligsten kein Spiel getrieben, es sollte kein Gegenstand der Spekulation auf irdische Vortheile werden. Darin beruht auch das Verbot einer Ehe mit einer zum Judenthum übergetretenen heidnischen Frau, mit welcher der *) Geiger, 1. 1. (Was diese Beziehung auf mich hier bedeuten soll, weiß ich nicht, da ich weder die empfohlene noch die bekämpfte Ansicht aufstelle; meine Auffassung, an der ich noch festhalte, ist vielmehr diese: So lange der nationale Gesichtspunkt vorwoltete, wurde die Ehe mit Nichtnationalen als entwürdigend und die Kinder, die aus einer solchen entsprangen, als Bastarde (Mamser) betrachtet. Als jedoch der religiöse Gesichtspunkt in den Vordergrund trat, wurde die Ehe mit Nichtjuden schlechtweg als nicht existirend betrachtet, die Kinder daraus waren unehelich, vaterlos und richteten sich blos nach dem Bekenntniß der Mutter. G.j

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