Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 8 (1870)
- Issue
- 1 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 54 (sequence 57)
- Language
- German
- Belongs to
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54 IV. E. Grünebaum. Von Proselyten immer ängstlicher wurde und sie lieber ganz zurückwies, besonders wieder seitdem das Christenthum mit seinem Bekehrungseifer immer festeren Boden gewann, und sicher jede Aufnähme eines Heiden in das Judenthum verfolgte! Es ist zwar allerdings richtig, daß der Rabbinismus, wo es die Erhaltung der Principien des Judenthums galt, nie Concessionen nach außen machte; er stand vielmehr mit Gut und Blut dafür ein, wo sie irgend Gefahr liefen. Hier aber handelte es sich eben nicht um solche Principien: bei der Erschwerung der Aufnahme von Proselyten näherte er sich vielmehr wieder dem Mosaischen Princip, und bei der Nachsicht gegen Kinder von Heiden, mit Israelitinnen erzeugt, stand wenigstens der Mosaismus nicht im Wege, und der Rabbinismus hatte damit nur seinem ursprünglichen Grundsätze: daß bei ungiltigen Ehen das Kind der Mutter folge, die volle Ausdehnung gegeben 1). Hier konnten die Rabbinen ohne Verletzung eines Princips dem auch sonst in ähnlicher Weise von ihnen aufgestellten Grundsatz: ״Wo es gilt für Gott zu wirken, darf ein bisheriges Gesetz außer Kraft gesetzt werden (nach einer Erklärung von Ps. 119, 126.) volle Geltung gewähren. Nimmt man dazu aber noch die strengen Gesetze, welche in Rom gegen den Uebertritt zum Judenthum erlassen wurden, und die ohne Zweifel auch gegen diejenigen sich richteten, welche in irgend einer Weise zu diesem Uebertritt bewogen, so ist jene Aengstlichkeit um so erklärlicher. Das von Theodosius gegen Ende des vierten Jahrhunderts erlassene Gesetz (0. J. Tit. VII. 5.), welches den, welcher Jemanden zum Abfall vom Christenthum beredet, mit Güterconfiscation und Tod bestraft, bestand Wohl in ähnlicher Weise schon unter den Heiden, vielleicht schon unter Domitian, der die Juden aus Rom verbannte und gegen Proselyten mit grausamer Wuth verfuhr, in Bezug auf das Heidenthum, und mußte vorsichtig machen und jeden Schein der Ueberredung zu vermeiden dringend mahnen. Jedenfalls erscheint der von uns angegebene geschichtliche Grund der Strenge in Bezug aus die Aufnahme von Proselyten wegen des nachgewiesenen stufenweisen Fortschreitens und ein Zusammenhalt mit dem gegentheiligen Nachlassen der Strenge in Bezug 1) Auch die Behandlung dieses für die innere Kenntniß des Rabbinismus wichrigen Grundsatzes gehört dem oben angedeuteten andern Grundsatze an.