Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 8 (1870)
- Issue
- 1 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 51 (sequence 54)
- Language
- German
- Belongs to
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5i die Gerirtt. schneidung und Untertauche als Bedingungen der Aufnahme eines Proselyten aufgestellt. Und immer mehr nahm die Abneigung gegen die Aufnahme von Proselyten zu, immer mehr suchte man die Aufnahme zu erschweren, so daß R. Jehuda, der Heilige, im dritten Jahrhundert, außer der Beschneidung und Untertauche, die er beide unbedingt forderte, sogar noch das Darbringen eines Opfers verlangte, was denn zu seiner Zeit, da der Tempel längst zerstört war, wo allein Opfer darzubringen gestattet war, allerdings einem völligen Verbote der Aufnahme von Proselyten gleich gekommen wäre, weshalb man zunächst das Opfer in den Geldeswerth eines Opfers verwandelte, und dann die ganze Forderung fallen ließ. x) Noch später forderte man sogar ein vollständiges Gericht von drei Personen zur Aufnahme eines Proselyten, und durfte daher eine solche auch nicht bei Nacht geschehn, wie jede Urtheilssprechung.2) Dadurch mußte die Aufnahme nicht bloß noch mehr erschwert werden, sondern es ward damit jeder Ueberrumpelung, jeder unfreiwilligen Aufnahme durch irgend einen Unberufenen, jedem gewaltsamen Eingriff in das friedliche Heiligthum der Familie, wie das bei einem andern Bekenntnisse in so haarsträubender Weise bis in unsere Zeit vorgekommen, von vornen herein Thür und Thor verschlossen. Es mußte dem Uebertritt sogar eine förmliche gerichtliche Verhandlung vorangehn, in welcher dem Uebertretenden von seinem Vorhaben abzumahnen und zu diesem Zwecke die Vorstellung zu machen war: Warum willst du zum Judenthum übertreten? Weißt du nicht, daß Israel in dieser Zeit in Schmerz und Elend, verstoßen, verfolgt, niedergedrückt und geplagt ist?" Es mußte ihm ferner die schwere Gesetzeslast vorgestellt werden, die er über sich nehme. ״Wisse", mußte man ihm sagen, ״daß du bis jetzt Israel Verbotenes genießen durftest, ohne die Strafe der Ausrottung, das Sabbathgesetz übertreten, ohne die Strafe der Steinigung auf dich zu laden"! Es wird ausdrücklich hinzugefügt, daß Alles dieses nur zu dem Zwecke geschah, um den, welcher überzutreten wünschte, wo möglich von diesem Schritte zurück zu halten, ״denn Proselyten seien so gefährlich für Israel wie der Aussatz." * 2 3) Man ging sogar so weit, und S. Siphre Sch’lach L’cha, Th. Kherituth 9, a. 2) Jeb. 46, b. 3) 1. 1. fol. 47, 4*