Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 8 (1870)
- Issue
- 1 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 50 (sequence 53)
- Language
- German
- Belongs to
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50 IV. E. Orünebanm. Judenthum unter der einen Form, nach dem Einen ohne Beschneidüng, nach dem Andern ohne Untertauche, als vollkommenen Proseihten betrachteten. Nur die d o rt genannten ״Weisen" behaupten, er sei kein Proselhte, bis er beide Bedingungen: Beschneidung und Untertauche erfüllt habe. Jedenfalls sehn wir hier in den Schülern R. Jochanan's noch den milden Geist Hillel's wehen, und nach R. Josua (b. Chanania), in welchem auch sonst der Geist Hillel's am ungetrübtesten erscheint, den Proselyten mit Untertauche ohne die schwierige Beschneidung als vollberechtigt anerkannt.x) Von diesem Gesichtspunkte, der ohne Zweifel nach Hillel's Vorgang bei der Aufnahme der Proselyten früher der herrschende war, bis zur völligen Abrogation der Beschneidung bei der Aufnahme von Heiden, wie sie bei Paulus hervortritt, und sogar von der Gemeinde in Jerusalem gebilligt wurde, deren Christenthum doch sicher dem Wesen nach nur Judenthum sein wollte, war nur noch ein Schritt, und wir hätten hier die geschichtliche Erklärung für dieses, von Juden sonst unerklärliche Verfahren. Es giebt eben, wie sich hier, wie in der ganzen Entwickelung des Christenthums, von seinem Beginne an, dem Kundigen klar zeigt, keinen Sprung in der Geschichte; alle Erscheinungen lassen sich hier nur aus den vorhandenen Keimen erklären, und muß ihre Erklärung darin gesucht werden, wenn man in der Geschichte eine stetige Entwickelung und in ihren Thalsachen nicht Wunderkinder erblicken will, die wie Minerva aus dem Haupte Jupiters in voller Rüstung hervorsprangen. Erst später, wenn auch nicht lange nachher, wahrscheinlich schon unter dem nächsten Geschlecht, von Rabbi Akiba, der sogar Sklaven, die sich der Beschneidung nicht sofort unterzogen, im Hause zu behalten Verbots, und Wohl überhaupt die Aufnahme eines Proselyten nicht gerne sah, eine Gemeinde von Proselyten soll ihm nicht als Gemeinde gelten. 3) sehn wir beides: Be- Dies folgt jedenfalls auch aus Jos. Ant. XX, 2, 4. Man betrachtete allerdings die Beschneidung als fromme Pflicht auch des übergetretenen Heiden, wie aus der Erzählung hervorgeht, aber nicht als unerläßliche Bedingung der Aufnahme in das Judenthum. 2) Jeb. 48, b. 3) 1. 1. 79, b. Vielleicht wollte R. Akiba bei den zu seiner Zeit herrschenden politischen Bestrebungen die Aufmerksamkeit der Römer in keiner Weise auf die Juden lenken, und traute er deshalb auch den Sklaven nicht, so lange sie nicht durch die gefährliche Operation der Beschneidung ihren vollen Ernst für das Judeuthnm bezeugten.