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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1870-01-01 · 1 (1870) · p. Seite 49

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
8 (1870)
Issue
1 (1870)
Date
1870-01-01
Page
Seite 49 (sequence 52)
Language
German
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die Gerirn. 49 er wollte wenigstens gleich die volle, ungetheilte Ueberzeugung. Hillel dagegen, der überhaupt reformatorischen Gedanken sich gerne angeschlossen und daher außerdem so manche, von den Zeitverhältnissen gebotene Einrichtungen traf, wollte die neue Idee von der Zulässigkeit der Heiden in das Judenthum möglichst milde ausgeführt wissen. Darum nahm Hillel den Heiden auf, der zunächst nur seine Ueberzeugung von der Offenbarung bekannte, aber von dem mündlichen Gesetze nichts wissen wollte; er nahm den auf, der sich zunächst nur zu dem Gebote der allgemeinen Menschenliebe bekannte; er nahm sogar den auf, der nur unter der Bedingung, daß er das Hohepriesterthum erlange, in das Judenthum eintrat. Dem großen Lehrer genügte es also sogar, wie man in dem zweiten Falle sieht, wenn der Proselyte sich zunächst nur zur allgemeinen Menschenliebe bekannte, ihm galt diese d. h. die Aufhebung alles Separatismus in der Menschheit, der gerade das Heidenthum kennzeichnete, als der wesentlichste Inhalt der Offenbarung. So viel geht jedoch aus allen diesen Fällen hervor, daß zwar ein Gericht von drei Personen, wie später, nicht gefordert ward zur Aufnahme in das Judenthum, daß diese jedoch nicht vom Ersten, Besten vorgenommen werden durfte, sondern nur von einem der Lehre kundigen Rabbi, oder gar vielleicht nur von dem leitenden Schulhaupte, wie sich die Heiden nur bei Schamai und Hillel zum Uebertritt melden. Diese Milde bei der Aufnahme dauert während der ganzen Tempelperiode fort. Sie wird noch von dem berühmten Urenkel Hillel's R. Simon b. Gamaliel berichtet, der ausdrücklich als Lehre der ״Weisen" aufstellt, daß man dem Proselyten die Hand entgegenstrecke, ihn aufzunehmen.x) Erst unter den Schülern R. Jochanan b. Sacchai's, R. Elieser und R. Josua, welche beide zum Theil noch zur Zeit des Tempels lebten, begegnen wir einer Controverse über die gesetzlichen Aufnahmebedingungen eines Proselyten. 2) Nach R. Elieser bedurfte es blos der Beschneidung (ohne Untertauche), nach R. Josua blos der Untertauche (ohne Beschneidung). Es mag nun allerdings angenommen werden, daß die beiden Lehrer von vornen herein den Proselyten nicht vom Tauchbade oder der Veschneidung suspendirten, jedenfalls aber steht fest, daß sie ihn nach geschehenem Xiebertritt (Bekenntniß) zum ג) Midr. Yaj. Rab. c. 2. 2) Jeb. 46, a. BierteljahreMmfi VIII. 1. 4

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