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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1870-01-01 · 1 (1870) · p. Seite 44

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
8 (1870)
Issue
1 (1870)
Date
1870-01-01
Page
Seite 44 (sequence 47)
Language
German
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44 IV. E. Grünebaum, malerische Charakter des Mosaismus, seine umfassende sittliche Höhe nirgends klarer und schöner, als gerade nach dieser Richtung hervortritt. Der Fremde war im heidnischen Alterthum eben einfach rechtlos. Selbst das tief gemüthliche Griechenthum wußte ihm in keiner andern Weise Schutz zu bieten, als indem es ihn unter die besondere Obhut seines höchsten Gottes stellte (Zevg £6wog), und die ganze Hilflosigkeit des Fremden spricht sich schon darin aus, daß der ihn schützende Gott auch der txsrog, der Gott der Flehenden, der Unglücklichen heißt. Der Mosaismus verlieh ihm nicht blos vollen Rechtsschutz, indem er ihn in Bezug auf das Recht dem Israeliten völlig gleichstellte; er ließ ihn vielmehr an allen Liebesanstalten Theil nehmen; für ihn ganz besonders forderte er die unbeschränkte thätige Menschenliebe, er appellirt für ihn mehr denn irgend sonst an das fühlende Menschenherz 1). Nur das Eine forderte er von ihm und mußte es im Interesse der eigenen Existenz von ihm fordern: daß er dem Götzendienste und Allem, was damit zusammenhing, entsage 2). In Bezug auf die von dem ״Fremden" geforderte Feier des Sabbaths mag noch dahingestellt bleiben, ob sie mehr ein Gebot für ihn war, eben weil der Sabbath als der positive Ausdruck des monotheistischen Gedankens galt, oder für den Israeliten, der. den Fremden am Sabbath nicht zur Arbeit verwenden soM, damit auch dieser gleich dem Einheimischen an dem ״Ruhetag" sich erquicke 3), also auch hierin ein Zeugniß der fürsorgenden Liebe für den Fremden liege. Wahrscheinlich wirkten beide Gründe zusammen. lande verkauft werden durfte, was aber immerhin noch bezweifelt werden mag. Auch die LXX. übersetzen hier, sicher dem Wortsinne nach richtig, da עם kaum einen einzelnen Menschen bedeuten dürfte (s. Aben Esra): 8%V£l aXl(O1:QL0J. ג) S. über alle diese Verhältnisse m. Sittenlehre des Judenthums anderen Bekenntnissen gegenüber S. 15 ff. 2) Nach Maim. v. d. Verb. Ehen 14, 7. hat der Fremde daher den Namen Thoschabh, weil nur unter gewissen Bedingungen ihn im Lande wohnen zu lassen (לזרועגיבו בארץ) gestattet war. 3j S. d. Dekalog und 2 Mos. 23, 12. Der Ausdruck im Dekalog u. s. ״Dein Fremder" scheint übrigens doch schon auf ein Verhältniß hiuzuweisen, das eine gewisse Kategorie von Fremden in ein Dienstverhältniß stellt. Vielllleicht sind solche unter d. ״Holzhauern und Wasserschöpfern" Deut. 29. 10. wirklich , wie der Thalmud Jeb. 79, a. an nimmt, zu verstehen. S. weiter.

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