Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 8 (1870)
- Issue
- 1 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 43 (sequence 46)
- Language
- German
- Belongs to
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IV. Die Fremden (®errät) nach rabbinischen Gesetze». 43 seiner neuen erwarteten Erscheinung mußte er sich der Umgestaltung der eschatologischen Vorstellungen fügen, er ward zum ״Geist der Wahrheit", der ewig bei und in den Gläubigen bleiben werde, zum ״heiligen Geiste", der die Gläubigen Alles lehren und alles dessen erinnern solle, was der Logos selbst gesagt, der die sündige Welt aber strafen wird. Es ist natürlich, daß diese wiederum zu einer idealen Höhe emporgehobene Persönlichkeit gleichfalls bald zu einer göttlichen wurde, und so war die Dreieinigkeit ausgebildet, ausgehend von jüdischen Vorstellungen und Namen, endend in ganz andere Gedanken- und Glaubensrichtung. 7. Nov. IV. Die Fremden (Gerim) nach rabbinischen Gesetzen. Ein Beitrag zur weiteren Kenntniß der rabbinischen Sittenlehre. Daß die Bibel, und namentlich das Mosaische Gesetz, unter dem Fremden (Ger) den in einem Lande wohnenden, einer anderen Nationalität angehörenden Fremden wesentlich versteht, kann nach genauer Vergleichung der betreffenden Stellen keinem Zweifel unterliegen 1). Ebenso kann nicht geläugnet werden, daß der refor- 1y Hierbei ist nicht ausgeschlossen, daß ausnahmsweise auch der Israelite eines Stammes in dem Gebiete des andern Stammes, wo er sich vorübergehend aufhält, also genannt wurde. Es scheint dies jedoch nur zur Richterzeit der Fall gewesen zu sein, wo die Siammesgegensätze oft so schroff hervortraten. Vgl. darüber Geiger, Urschrift S. 54. 352 ff. Es verhält sich damit ganz so wie mit Nochri, das jedenfalls wesentlich den Ausländer bezeichnet, der in seinem Lande ist, oder auch aus demselben in ein anderes Land kommt, aber ohne sich da ansässig zu machen (V6ut. 29, 21), obgleich es ausnahmsweise auch einmal selbst den fremden Hausbewohner, d. h. den Bewohner eines andern Hauses, selbst Israeliten, bezeichnen mag, wie 2 Mos. 21, 8, wo es die Tradition mit Recht also auffassen mochte, da auch der männliche israelitische Sklave wohl schon mosaisch nicht an Heiden im Aus-