Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 8 (1870)
- Issue
- 1 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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12 I- Die Versammlung zu Philadelphia. ist die Einrichtung, daß vor dem eigentlichen symbolischen Trauungsacte auch an beide das Verlangen gestellt wird, sie sollen das Gelöbniß der Erfüllung von ihnen zu übernehmender Pflichten bekräftigen. Allein bei der Handlung der Trauung selbst soll der Mann im Vordergründe stehen, er soll die Stellung als Familien- Haupt -alsbald einnehmen, soll der ihm obliegenden viel weitergreifenden Verpflichtung von vorn herein inne werden. Das Weib hat einen engern Kreis, innerhalb dessen es seine Pflichten zu erfüllen hat, und da waltet das Herz, das immer rege des Weibes; der Mann hat sich mehr im weiten Leben zu bewegen, er bedarf des ernsten Willens und Entschlusses, die geweckt und bekräftigt werden sollen. Wohl weiß ich, daß unsere Trauungsceremonie mehrfach von der veralteten Anschauung durchzogen ist, daß der Mann als der Besitzergreifende, das Weib als das fast willenlos sich ergebende gilt. Inwieweit nun diese Stellung des Weibes dem Manne gegenüber in den Satzungen dem Weibe ungerechte Fesseln anlegt, da breche man sie, ich arbeite freudig mit; giebt sie es der Willkür des Mannes Preis, so sei man ein treuer Schutz der Schwachen und zügle den Uebermuth des Starken, ich stimme gern allen diesen Maßregeln bei. 2lHein gerade in der Trauungsceremonie erblicke ich nicht im Entferntesten eine Zurücksetzung oder gar Beetnträchtigung des Weibes. Was sie ehedem bedeutet hat, daran denkt Niemand mehr; gegenwärtig ist sie der symbolische Act, vermittelst dessen die bereits übernommenen Verpflichtungen verbindlich werden, der Entschluß zur abgeschlossenen Thatsache wird. Und da muß ich bekennen, daß es mir weit entsprechender erscheint, wenn der thatkräftige Mann handelnd für beide eintritt, das von beiden gegebene Versprechen durch Wort und That bestegelt, das züchtige Weib aber, das schon sein ״Ja" mehr gelispelt als vernehmlich gesprochen hat, nicht vor der Oeffentlichkeit zu sprechen und Zu handeln habe, sondern mit seelenvollem Blicke den Worten des Mannes lauscht und den Finger bereitwillig darreicht, daß ihm der Ring angesteckt werde. Auch weiter wird der Mann der gebende, das Weib das empfangende sein; darf dies Verhältniß nicht alsbald beim Eintritte Ln die Ehe seinen Ausdruck finden? Allein die übliche Trauungsformel, entgegnet man, bedarf jedenfalls einer Aenderung. Sie lautet nämlich, von dem Manne an das Weib gerichtet: ״Sei mir geweiht mit diesem Ringe nach