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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1870-01-01 · 1 (1870) · p. Seite 11

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
8 (1870)
Issue
1 (1870)
Date
1870-01-01
Page
Seite 11 (sequence 14)
Language
German
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I. Die Versammlung zu Philadelphia. 11 ausfallen, und wir begegnen hier in der That einigen recht fruchtbaren Resultaten, während auch hier andererseits wieder die Lust am Theoretisiren und Dogmatisiren mit ihren höchst schwankenden Folgerungen hervortritt. Ueber Trauung lauten die ersten Feststellungen: 1. Es soll bei Eheschließungen die Braut nicht länger eine passive Stellung einnehmen, sondern ein gegenseitiges Sichangeloben von Seiten des Bräutigams und der Braut durch das Sprechen derselben Trauungssormel, verbunden mit gegenseitiger Darreichung eines Ringes, stattfinden. 2. Die Trauungsformel laute: ״sei mir geweiht als Ehegatte resp. Ehegattin nach dem Gesetze Gottes." Bleiben wir zuvörderst bei diesen Aenderungen in der Trauungsceremonie stehen. Im Allgemeinen lege ich auf die Verschiedenheit der Anordnungen bei derselben, namentlich insofern sie das Thun und Reden des Brautpaares selbst während derselben betreffen, einen sehr geringen Werth. Das Wesentliche ist, daß der Augenblick des Eintritts in die sittliche Lebensgemeinschaft entsprechend seiner Bedeutung würdig und feierlich sei, so daß das Brautpaar in seiner Stimmung gehoben werde. Dieses selbst ist zu sehr erfüllt, als daß es seine Worte und seine symbolischen Thaten genau zu erwägen in der Lage ist. Allein, sagt Wan uns, es handelt sich hier um ein Princip; die Gleichstellung des Weibes mit dem Manne soll constatirt werden. Ich scheue nicht es auszusprechen, daß ich mit dem Mißbrauche, welcher gegenwärtig mit diesem an sich richtigen Grundsätze getrieben wird, durchaus nicht einverstanden bin. Das Weib ist dem Manne ohne Zweifel ebenbürtig und nimmt dennoch eine andere Stellung in der Gesellschaft und in der ehelichen Gemeinschaft ein als der Mann und wird sie ewig behalten. Es mag Vieles in unfern bestehenden Verhältnissen zu Gunsten des Weibes zu ändern sein, dennoch wird der Mann immer der Herr des Hauses bleiben, die entscheidende Stimme haben, seine Aufgabe wird zunächst die Ernährung des Weibes und der Kinder, die Erhaltung des Hauses sein, seinen Namen nimmt das Weib an, tragen dann die Kinder, und was den Eintritt in die Ehe betrifft, so wird immer der Mann um das Weib werben und nicht umgekehrt. Wohl sollen beide in der ernsten Stunde der Trauung an die Pflichten, welche ein jedes von ihnen in verschiedener Art übernimmt, ermahnt werden, und fast überall durchgedrungen

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