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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1870-01-01 · 1 (1870) · p. Seite 4

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
8 (1870)
Issue
1 (1870)
Date
1870-01-01
Page
Seite 4 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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4 I. Versammlungen. denen ein jeder Theil den Anspruch macht, daß seine Anforderungen für die ganze Gemeinde maßgebend sein sollen. Dieses, wenn auch sehr zufällige, dennoch durch vielfache Verschlingungen feste Band zu lösen bliebe, wo und wenn es auch gesetzlich zulässig wäre, unter unfern Verhältnissen immerhin sehr bedenklich. Sollen aber die Gemeindeverbände in ihrer Einheit verbleiben, so stößt, bei deren verschiedenartigen Bestandtheilen, ein jeder Versuch zur fortschreitenden Entwickelung aus der herkömmlichen Enge heraus auf die schwersten Hindernisse. Rabbiner und Gemeindeverwaltungen werden in ihrem Verfahren ängstlich schwankend, und die ersteren bilden aus diesem ihnen aufgedrängten praktischen Verhalten gar ein wissenschaftlich religiöses System, das, je weniger es auf Principien ruht, seine Accommodationstheorie mit um so polternderem Eifer vertritt. Amerika hingegen hat eine beträchtliche Anzahl von Gemeinden, welche nur gleichgesinnte Glieder umschließen, die daher unbehindert von ungleichartigen Elementen ihren Gesinnungen und Bestrebungen den vollen Ausdruck geben können, und deren Rabbiner um so entschiedener die Aufforderung haben, diese Anschauungen als das Charakteristische ihrer Gemeinden zu erfassen, zu befestigen, zu verkünden und in allen Institutionen klarer hervortreten zu lassen. — Unfern Sitten und der Zusammensetzung unserer Gemeinden, namentlich der großen, entsprechen nicht allgemeine Gemeindeversammlungen, vielmehr werden die Beschlüsse von den Rabbinern und den gewählten Vertretern gefaßt, wobei die letzteren umsomehr in den Vordergrund treten, als sie viel bestimmter durch ihre Wahl als Vertrauensmänner bezeichnet werden; daher stellt sich in unfern Zuständen die Zuziehung von Gemeindevertretern und andern Männern anerkannter Geltung zu Versammlungen, welche über öffentliche Angelegenheiten berathen, als nothwendig heraus, während in Amerika, wo Gemeindeversammlungen erst endgültige Beschlüsse fassen, die Vorberathung durch die Rabbiner allein genügt. Wir müssen daher von vorn herein von einer Conferenz amerikanischer der entschiedenen Richtung ungehöriger Rabbiner ein bestimmteres und die Zielpunkte klarer chervorhebendes Auftreten erwarten als von einer deutschen gemischten ״Synode". Die Kritik hat für deren Beurtheilung verschiedene Maßstäbe anzulegen, allein sie braucht gegen keine von ihnen ihr Recht aufzugeben, sie hat vielmehr immerhin die Pflicht sie dahin zu betrachten, ob sie auf

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