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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1869-01-01 · 1 (1869) · p. Seite 39

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
7 (1869)
Issue
1 (1869)
Date
1869-01-01
Page
Seite 39 (sequence 42)
Language
German
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Zu Schutz und Trutz. 39 geführt wird, und zum Ueberfluffe spricht es schon Hr. Rabbiner Di׳. Wiener in Oppeln in seiner soeben erschienenen wackern kleinen Schrift: ״Die Opfer- und Akedagebete" (S. 11) aus: er zweifle nicht, daß Herr Dr. I. mich dabei im Auge gehabt. Ich will nun keinen sonderlichen Werth darauf legen, daß Worte durch Anführungszeichen als von mir ausgehend bezeichnet werden, die ich niemals gebraucht habe, ein Ausdruck bekämpft wird, der bei mir gar nicht vorkommt. Doch wird es immer zweckdienlich sein, die Stelle, welche Hr. Di׳. I. im Auge hat, wörtlich wiederzugeben. Sie lautet (diese Ztschr. Bd. VI S. 10): ״In diesen und ähnlichen Mißständen sSprache und Dauer des Gottesdienstes und dgl.j, welche doch immer mehr das Aeußere des Gottesdienstes betreffen, wenn ste auch tief mit seiner inner» Bedeutung Zusammenhängen, läßt sich eine Vermittelung anstreben, lassen sich anbahnende Uebergänge vornehmen und so sind solche anzurathen, um eine Versöhnung zwischen Vergangenheit und Zukunft herbeizuführen. Anders aber ist es bei dem Inhalte der Gebete. Wenn in ihm Gedanken ausgesprochen werden, die wir nicht theilen, Hoffnungen und Wünsche, die uns nicht erfüllen, ja wenn Bitte und Sehnsucht sich an Empfindungen anlehnen, welche wir als überwunden betrachten müssen, welche nicht blos wir abweisen, welche auch das Judenthum zu allen Zeiten bekämpft, sie höchstens nur durch den geschichtlichen Drang geduldet hat — sobald uns dieser Widerspruch zum Bewußtsein gekommen, dann ist kein Gehenlassen beim Herkommen, auch keine vermittelnde Abschwächung mehr gestattet, hier wird die ernste Entscheidung, die volle Geltendmachung der gewonnenen Ueberzeugung verlangt. Der Jrrthum darf nicht im Gesammtausspruche geduldet, das Bekenntniß, welches der Gottesdienst enthält, nicht durch falsche Darstellung verdunkelt, entwürdigt werden" u. s. w. Was stellt dem nun Hr. Dr. I. entgegen? Wir sehen, wie gesagt, davon ab, daß er seinen Widerspruch an einen Ausdruck heftet, den ich nicht gebraucht, nämlich an den von ״erkannten" Irrthümern; gehen wir auf den Inhalt ein! Wo sitzt der Gerichtshof, fragt Hr. Dr. I., welcher entscheidet, was wirklich unpaffend und irrthümlich ist, so daß das Gebetbuch umgewandelt werden müsse? Dazu, meint er, bedarf es mindestens der Zustimmung gelehrter und sogar ungelehrter Körperschaften. — Man hat für eine solche Entgegnung' wirklich kaum eine paffende Bezeichnung. Eine Behauptung wird aufgestellt, wird nachgewiesen, darauf wird eine An-

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